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EU verabschiedet neues EU-Patent

Dank einer neuen Verordnung können Erfindungen in der EU in Zukunft einfacher und günstiger patentiert werden. Schon im Frühjahr 2014 sollen die ersten EU-Patente erteilt werden.

Die EU hat Ende 2012 ein Patent-Paket in drei Teilen verabschiedet. Der erste Block besteht aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung (EU-Patent, Einheitstitel für 25 von 27 Ländern). Einzig Spanien und Italien bleiben aussen vor. Der zweite Teil umfasst das Internationale Abkommen über ein einheitliches Patentgericht, welches von mindestens 13 Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, damit es in Kraft tritt. Das dritte Paket betrifft eine Verordnung über das Sprachen-Regime.

In Zukunft sollen damit Erfindungen in der EU einfacher und billiger patentiert werden können. Die Klage von Spanien und Italien, wonach die verstärkte Zusammenarbeit («enhanced cooperation») gegen den Vertrag von Lissabon verstosse, wurde im Frühling 2013 vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen. Gemäss dem ambitionierten Fahrplan sollen bereits im Frühjahr 2014 die ersten EU-Patente erteilt werden.

Das «Einheitspatent» ist für die ersten Jahre optional und wird neben dem klassischen Bündelpatent existieren. Das EU-Patent wird vom Europäischen Patentamt in München (EPA) vergeben. Schweizer Unternehmen können ebenfalls das Einheitspatent beantragen – es ist offen für jedermann. Es gilt nun die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung in der Praxis abzuwarten.

Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen Frau Doris Anthenien (d.antheniennoSpam@swissmem.ch), Ressortleiterin Wirtschaftspolitik, gerne zur Verfügung.