Die Verwendung von gewissen gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten wird durch die RoHS-Richtlinie («Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances»), 2011/65/EU eingeschränkt. Vor gut einem Jahr, am 21. Juli 2011 trat die revidierte Fassung von RoHS, die sogenannte RoHS II, in Kraft. Mit dieser Revision wurden zahlreiche Neuerungen eingeführt, wie zum Beispiel die stufenweise Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle Elektro- und Elektronikgeräten, oder die CE-Kennzeichnungspflicht und Pflicht zur Konformitätsdeklaration. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis 2. Januar 2013 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Das FAQ-Dokument zu RoHS wurde ebenfalls überarbeitet. Einerseits ist ein solcher Leitfaden notwendig und hilfreich. Andererseits weist das vorliegende Dokument aus Industriesicht einige Schwächen auf. Ein Beispiel, das bereits bei der Erarbeitung Anlass zu harscher Kritik gab, sind die neu eingeführten Grössen- und Gewichtsangaben zur Feststellung, ob ein Elektro- oder Elektronikgerät eine ortsfeste Grossanlage darstellt. Als Hinweis für diese Entscheidung soll unter anderem die Grösse eines 20-Fuss-ISO-Containers dienen. Damit geht das Dokument teilweise deutlich über die RoHS II-Richtlinie hinaus.
Gleichzeitig mit der Fertigstellung des FAQ-Dokumentes ist auch der Schlussbericht über die ergänzende Folgeabschätzung des erweiterten Geltungsbereiches erschienen. Der Bericht enthält zu einigen kritischen Punkten Faktenblätter, wie zum Beispiel zu den neu explizit von RoHS II erfassten Kabeln.
Zu beiden Dokumenten werden noch Kommentare entgegen genommen. Diese können Sie gerne Christine Roth (c.rothnoSpam@swissmem.ch) bis 13. August 2012 mitteilen. Allfällige Kommentare werden zur Kanalisierung an Orgalime, den europäischen Dachverband der MEM-Industrie, weitergeleitet. Somit muss jedoch voraussichtlich noch mit Änderungen in den publizierten Dokumenten gerechnet werden.
Orgalime hat 2011 einen eigenen Leitfaden zu RoHS-II erstellt, der im Hinblick auf die oben genannten Dokumente überarbeitet wird. Er stellt die Interpretation von RoHS II aus Sicht der Industrie und damit ein Antwort auf das FAQ-Dokument der EU-Kommission dar.
Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (c.rothnoSpam@swissmem.ch oder 044 384 48 07) gerne zur Verfügung.