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Kein Verständnis für die Homeoffice-Pflicht

Der Bundesrat hat entschieden, die im Dezember 2020 zur Bekämpfung der Covid-Pandemie beschlossenen Massnahmen bis Ende Februar zu verlängern. Zudem verfügte er eine Homeoffice-Pflicht sowie die Schliessung der Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs. Swissmem hat sich stets gegen eine Homeoffice-Pflicht ausgesprochen und hat entsprechend kein Verständnis für diese Massnahmen. Swissmem fordert, dass diese nach der Durchimpfung der über 75-Jährigen Ende Februar 2021 wieder aufgehoben werden.

Die Industriebetriebe haben im letzten Jahr stark in Schutzkonzepte investiert. Es sind keine Fälle bekannt, dass Industriefirmen Hotspots der Virenverbreitung waren. Zudem besteht aus Sicht Swissmem keine Evidenz, dass die Homeoffice-Pflicht zur Eindämmung der Pandemie beitragen wird. Dazu kommt, dass viele Arbeiten in produzierenden Unternehmen nicht von zuhause aus erledigt werden können, womit die Homeoffice-Pflicht gar nicht den gewünschten Effekt bringen kann.

Einzig eine möglichst schnelle und flächendeckende Impfung der Bevölkerung wird letztlich die Pandemie eindämmen. Swissmem erwartet, dass der Bund sein Versprechen einhält und der Bund sowie die Kantone die Personen, die über 75 Jahre alt oder besonders gefährdet sind, bis Ende Februar geimpft haben.

Im Einzelnen fordert Swissmem folgendes:

  1. Mit erfolgter Durchimpfung der über 75-jährigen und der Risikogruppen müssen die heute beschlossenen Einschränkungen Ende Februar 2021 zwingend aufgehoben werden. Jede weitere Woche Lockdown hat massive Kosten zu Folge und verursacht zusätzliche gesellschaftliche sowie gesundheitliche Belastungen.
  2. Es muss eine Differenzierungsmöglichkeit für private Anbieter von Dienstleistungen wie Restaurants, Sportanlässe und Fluggesellschaften gewährt werden. Gemäss Bundesamt für Justiz ist dies juristisch möglich. Eine Differenzierungsmöglichkeit setzt Anreize fürs Impfen und erspart eine Diskussion über ein Impfobligatorium.
  3. Es ist eine international einsetzbare, fälschungssichere Impfbestätigung notwendig. Nur dies wird es der Exportwirtschaft ermöglichen, die für die Geschäftstätigkeit zentrale Reisetätigkeit wieder aufzunehmen. Schweizer Unternehmen, z.B. die Firma SICPA AG in Prilly, verfügen über entsprechende Technologien, die weltweit bereits im Einsatz stehen. Das EDI ist eingeladen, diese und weitere Technologien zu homologisieren.

Mit einer solchen Strategie gibt der Bundesrat der Bevölkerung und den Unternehmen eine Perspektive. Dies ist zwingend, damit die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen auch von der Bevölkerung mitgetragen werden und die Fallzahlen weiter sinken.

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2021