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Konsultation zum Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 legt die Ziele des Unterrichts an der Volksschule in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen fest. Swissmem nimmt Stellungnahmen zum Lehrplan 21 bis zum 15. November 2013 entgegen.

Mit dem Lehrplan 21 werden die Ziele des Unterrichts an der Volksschule in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen harmonisiert. Er legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest und ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er orientiert Eltern, Schülerinnen und Schüler, die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogischen Hochschulen und die Lehrmittelschaffenden über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen.

Der Lehrplan 21 unterteilt die elf Schuljahre in drei Zyklen. Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarstufe. Der 2. Zyklus umfasst vier Jahre Primarstufe (3. bis 6. Klasse) und der 3. Zyklus die drei Jahre der Sekundarstufe I (7. bis 9. Klasse). Der Lehrplan 21 ist in sechs Fachbereiche strukturiert: Sprachen; Mathematik; Natur, Mensch Gesellschaft (NMG); Gestalten; Musik sowie Bewegung und Sport. Für jeden Fachbereich werden die Kompetenzen beschrieben, die im Laufe der Volksschule von den Schülerinnen und Schülern erworben werden.

In die Fachbereichslehrpläne sind überfachliche Kompetenzen eingearbeitet. Dazu gehören personale, soziale und methodische Kompetenzen. Als fächerübergreifende Themen gelten Berufliche Orientierung, ICT und Medien sowie Nachhaltige Entwicklung. Pro Zyklus ist der Mindestanspruch bezeichnet. Der Mindestanspruch ist diejenige Kompetenzstufe, die spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus von allen Schülerinnen und Schülern erreicht wird. Die Mindestanforderungen entsprechen den von der EDK 2011 freigegebenen nationalen Bildungsstandards für die obligatorische Schule.

Voraussichtlich im Herbst 2014 wird der Lehrplan 21 von den Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Anschliessend entscheidet jeder Kanton gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen über die Einführung im Kanton. Die MEM-Industrie ist mit Ihrer Berufsbildung direkter Abnehmer der Volksschule und daher auf einen zielgerichteten Lehrplan angewiesen.

Wir bitten Sie Ihre Stellungnahme bis am 15.11.2013 an René Will, Ressortleiter Berufsbildung, r.willnoSpam@swissmem.ch zu senden. Detaillierte Unterlagen zur Konsultation sind unter www.lehrplan.ch zu finden.