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Nanomaterialien und Sicherheitsdatenblatt

Nanomaterialien werden in einem immer breiteren Kreis von Produkten eingesetzt. Dabei stellen sich neue Fragen zum Umgang mit diesen Materialien im Sicherheitsdatenblatt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft seco hat einen Leitfaden zum Thema entwickelt und lädt interessierte Fachleute ein, ihre Fragen zu Nanomaterialien und Sicherheitsdatenblatt am 25. Mai im Rahmen eines Informationsnachmittags in Zürich zu diskutieren.

Unternehmen sind verpflichtet, die Abnehmer ihrer Produkte über mögliche Gefährdungen und die Schutzmassnahmen zu deren Vermeidung zu informieren. Da nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit der Freisetzung von Nanoobjekten aus Produkten Gesundheitsrisiken verbunden sind, müssen entsprechende Informationen in den Sicherheitsdatenblättern verankert werden.


Das seco hat in Zusammenarbeit mit BAG, BAFU und SUVA einen Leitfaden zur Erstellung von nanospezifischen Sicherheitsdatenblättern erarbeitet. Dieser soll betroffene Betriebe bei der Wahrnehmung ihrer Informationspflicht unterstützen. Am Mittwoch, 25. Mai 2011 wird der Leitfaden im Rahmen eines Workshops in Zürich dem interessierten Publikum vorgestellt. Alle weiteren Details zur Veranstaltung sowie das Anmeldeformular sind der Einladung des seco zu entnehmen. Die Teilnahme am Anlass ist kostenlos.