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Personenfreizügigkeit: Vorteile überwiegen

Dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU können Schweizer Unternehmen dem Fachkräftemangel begegnen und im EU/EFTA-Raum Personal rekrutieren. In den letzten zehn Jahren trug die Zuwanderung massgeblich zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in der Schweiz bei.

Die Zuwanderung in die Schweiz im Rahmen des FZA richtete sich stark nach der Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen. Einen Höchstwert erreichte die Netto-Zuwanderung in die Schweiz im Jahr 2008 mit rund 90'000 Personen Mit der Finanzkrise 2009 verringerte sich der Wanderungssaldo vorübergehend deutlich, bevor er mit der Erholung 2010 und 2011 wieder zunahm.

2012 wanderten insgesamt 73'000 Ausländerinnen und Ausländer mehr in die Schweiz ein, als im gleichen Jahr auswanderten. Knapp drei Viertel davon waren Staatsangehörige aus dem EU/EFTA-Raum. In den letzten Jahren gab es eine deutliche Verschiebung nach Herkunftsregionen: Während sich die Zuwanderung aus Deutschland stark verringerte, nahm die Zuwanderung aus den südlichen und östlichen EU-Mitgliedstaaten deutlich zu.

Der Schweizer Arbeitsmarkt erwies sich in den letzten Jahren der starken Zuwanderung als aufnahmefähig. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg zwischen 2002 und 2012 um insgesamt 565'000.

Sowohl Schweizerinnen und Schweizer als auch EU/EFTA-Staatsangehörige vermochten ihre Erwerbstätigenquoten im Zeitraum 2003-2012 leicht zu steigern, während jene von Drittstaatsangehörigen auf tieferem Niveau konstant blieb.

In einer langfristigen Betrachtung über die Konjunkturzyklen hinweg blieb die Arbeitslosenquote seit den 90er Jahren konstant. Schweizerinnen und Schweizer wiesen über den Zeitraum 2003–2012 permanent die tiefste Arbeitslosenquote aus. Ausländerinnen und Ausländer sind in der Schweiz mit erhöhten Arbeitslosenquoten konfrontiert, wobei Personen aus dem EU/EFTA-Raum deutlich besser im Arbeitsmarkt integriert sind als Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten. Die flankierenden Massnahmen (FlaM) bewähren sich grundsätzlich als Instrument, um möglichen negativen Begleiterscheinungen aufgrund des FZA zu begegnen. Insbesondere konnte ein Abgleiten der tiefen Löhne in den letzten Jahren verhindert werden und die FlaM dürften dazu wesentlich beigetragen haben.

Mit der starken Zuwanderung nimmt der Anteil der EU/EFTA-Staatsangehörigen an der Finanzierung der Sozialversicherungen kontinuierlich zu, während der Anteil der schweizerischen Staatsangehörigen rückläufig ist. Die starke Zuwanderung hat die Alterung der Bevölkerung in den letzten Jahren verlangsamt und damit die umlagefinanzierten Sozialversicherungen der ersten Säule (AHV/IV/EO/EL) entlastet. Die Befürchtung, die Personenfreizügigkeit führe zu einer überproportionalen Zunahme ausländischer IV-Leistungsbezüger, hat sich nicht bewahrheitet.