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Teilrevision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer

Im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer, AuG (Integrationskapitel und Spezialgesetze) hat Swissmem Stellung genommen.

Ausgangslage

Der Grundsatz von Fördern und Fordern in der Integrationspolitik soll mit der Teilrevision des AuG besser verankert werden. Dabei sollen die Integrationskriterien verbindlich geklärt und bei der Erteilung von Bewilligungen und im Familiennachzug besser berücksichtigt werden. Die Erstinformation sowie das Instrument von Integrationsvereinbarungen sollen in diesem Zusammenhang mehr Gewicht erhalten. Als neues Instrument werden Integrationsempfeh-lungen eingeführt. Der Regelstrukturansatz soll verfestigt werden, weshalb auch eine Teilrevision verschiedener Bundesgesetze (wie z.B. ATSG, AVIG, BBG) vorgeschlagen wird. Ebenfalls sollen die Arbeitgeber dabei auch stärker eingebunden werden.

Sicht Swissmem

Swissmem unterstützt das Anliegen der Revision, die Integrationsbemühungen generell zu verstärken. Die vorliegende Revision als solche lehnt Swissmem aber ab, weil sie neue, unklar formulierte Verpflichtungen zulasten der Arbeitgeber enthält, damit am Ziel vorbeischiesst (insb. Artikeln 58b (neu) AuG und 3 Bst. c BBG) und voraussichtlich übermässig Kosten verursachen wird. In diesem Sinne fordert Swissmem, dass die Revision noch einmal überarbeitet wird.

Information über den Sectoral Social Dialogue zwischen CEEMET und EMF

Am 21. März 2012 fand ein weiterer Sozialer Dialog des Komitees «Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in einer globalisierten Wirtschaft» mit Vertretern von CEEMET (Arbeitgeberverband der europäischen MET-Industrie) und von EMF (European Metalworker Federation (=Gewerkschaft der europäischen MET-Industrie)) statt. Arbeitgeberseitiges Ziel dieser Treffen ist der Austausch und die Diskussion am «runden Tisch», ohne jegliche weitere Instrumente (bindend oder nicht-bindend) zu verabschieden. Dies ist an der Sitzung gut gelungen.

Inhalt des Treffens war das Thema Flexible Arbeitsformen. Die Arbeitnehmerseite fürchtet zu geringen Schutz und zu wenig Sicherheit der drei häufigsten flexiblen Arbeitsverhältnissen: Teilzeitarbeit, Temporärangestellte und Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen. Die Arbeitnehmerseite ist nicht grundsätzlich gegen diese Arbeitsformen, macht sie aber abhängig von entsprechenden Konditionen (z.B. Bezahlung). Von Arbeitgeberseite wurde eine Studie verfasst, welche die Flexiblen Arbeitsformen untersucht. Diese Studie kam (gemäss verfügbaren Zahlen) zum Schluss, dass in der europäischen MET-Industrie durchschnittlich 4.3% der Arbeitsverhältnisse aus befristeten Arbeitsverträgen bestehen, durchschnittlich 5.4% temporär angestellt sind und 5% in Teilzeit arbeiten. Zudem wurde aufgezeigt, dass diese Arbeitsformen hauptsächlich aus folgenden Gründen unerlässlich sind: Marktfluktuation, Bedürfnisse und Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Gewähren der work-life-balance. Jedes vertretene Land hat sodann kurz die Situation dieser Arbeitsverhältnisse geschildert, wobei wir wertvollen Input aus der Schweiz (z.B. mit bereits bestehendem Schutz durch ständige Gerichtspraxis i.S. Kettenverträge) liefern konnten. Im Herbst wird sich das Komitee wieder treffen, um gemeinsame Schlüsse zu Obgenanntem zu ziehen und weitere Themen i.S. Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung von nachhaltiger Beschäftigung in der europäischen MET-Industrie zu besprechen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik, gerne zur Verfügung.