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Verfügbarkeiten von Substanzen und Mischungen ab 2018

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Die Registrierungsfrist 2018 unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH dürfte auch in der Schweizer MEM-Industrie spürbar werden. Sie betrifft Unternehmen der MEM-Industrie in den meisten Fällen nicht direkt. Jedoch könnten die indirekten Auswirkungen immens sein.

Verschwinden von zahlreichen Substanzen zu erwarten Nachdem Substanzen in hohen und mittleren Tonnagen sowie sehr gefährliche Substanzen bereits bis 2010 und 2013 registriert werden mussten, steht 2018 die letzte Registrierungsfrist für «alte» Substanzen an. Bis am 31. Mai 2018 müssen Substanzen in kleinen Tonnagen von 1-100 Tonne Herstellung oder Import (in die EU) pro Jahr registriert werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Registrierung in einigen Fällen im Vergleich zum Marktwert der Substanz nicht lohnen wird, und dass in anderen Fällen die EU-Hersteller oder EU-Importeure als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht in der Lage sind, die Registrierung zu bewerkstelligen. Das allgemein erwartete Szenario ist deshalb, dass zahlreiche Stoffe 2018 vom EU-Markt verschwinden werden. Damit werden voraussichtlich auch einige Produkte verschwinden, die in der Schweizer MEM-Industrie zur Anwendung kommen, seien dies Farben, Kühlmittel, Klebstoffe, Kunststoffgranulate oder andere Mischungen. Konkrete Fälle wurden bereits angekündigt. Preiserhöhungen bei Produkten von Lieferanten, die nach der Registrierungsfrist eine stärkere Marktposition haben werden, sind nicht auszuschliessen. Final Call: Verfügbarkeiten jetzt abklären Bis zur Registrierungsfrist 2018 verbleiben noch rund sieben Monate. Die mittel- bis langfristige Verfügbarkeit von essentiellen Substanzen und Mischungen abzuklären hat deshalb höchste Priorität. Die beste Informationsquelle dazu sind die entsprechenden Lieferanten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stellt ausserdem eine Liste der Substanzen zur Verfügung, für die Aktivitäten zu einer Registrierung im Gange sind (<link echa.europa.eu/documents/10162/5039569/registration_statistics_lr_js_en.pdf/cf1c8cd9-890d-4277-bc1e-740bd6eab2bb - external-link-new-window>PDF</link> oder <link file:51017 - download>Excel-File</link>). Jedoch sind dafür Kenntnisse notwendig, welche Substanzen in den Mischungen vorliegen. Bisher wurden über <link echa.europa.eu/de/regulations/reach/registration/registration-statistics - external-link-new-window>11‘000 Substanzen </link>registriert, jedoch wird angenommen, dass deutlich mehr Substanzen heute auf dem Markt sind. Welche Stoffe bereits registriert sind, lässt sich in der <link echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/registered-substances - external-link-new-window>Liste registrierter Stoffe </link>oder auf den Infocards der Seite «<link echa.europa.eu/de/information-on-chemicals - external-link-new-window>Informationen über Chemikalien</link>» überprüfen. Wechsel auf aussereuropäische Lieferanten vorübergehend möglich Für Unternehmen der Schweizer MEM-Industrie ist es möglich, für Substanzen oder Mischungen in industriellen Prozessen auf Lieferanten aus dem Nicht-EU-Raum zu wechseln, sofern diese existieren. Die <link www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/pflicht-importeur.html - external-link-new-window>Pflichten gemäss dem Schweizer Chemikalienrecht </link>sind dabei einzuhalten, gelten jedoch auch heute bei einem Import aus der EU. Die kantonalen Fachstellen für Chemikalien stellen <link www.chemsuisse.ch/de/merkblaetter - external-link-new-window>zahlreiche hilfreiche Merkblätter</link> in diesem Bereich zur Verfügung, z.B. für <link www.chemsuisse.ch/files/71/DE Branchenorientierte Merkblaetter/4/Merkblatt A03.pdf>berufliche und gewerbliche Verwender</link>. Zu beachten ist, dass der Import von Substanzen und Mischungen (Zubereitungen) gleichgestellt ist wie die Herstellung. Ausserdem soll das<link www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/recht-wegleitungen/revisionen-des-chemikalienrechts/modernisierung-des-schweizer-chemikalienrechts.html - external-link-new-window> Schweizer Chemikalienrecht etwa 2020 revidiert </link>werden, so dass Substanzen, die in der EU nicht registriert wurden, zukünftig in der Schweiz mittels umfangreichem Dossier angemeldet werden müssen. Registrierung oder Alternativen Selbstverständlich steht es auch Unternehmen der Schweizer MEM-Industrie offen, über einen Alleinvertreter in der EU einen Stoff selber zu registrieren. Der verbleibende Zeitraum dafür ist jedoch sehr kurz. Für Kurzentschlossene steht auf der <link echa.europa.eu/de/support/guidance-on-reach-and-clp-implementation/guidance-in-a-nutshell - external-link-new-window>ECHA-Websit</link>e eine kurze «Guidance in a Nutshell» in 23 Sprachen zur Verfügung. Im Kontext der Registrierungsfrist 2018 wird somit die <link echa.europa.eu/de/regulations/substituting-hazardous-chemicals - external-link-new-window>Suche nach Alternativstoffen </link>relevant. Informationskanal für Swissmem-Mitglieder Swissmem-Mitglieder werden über die wichtigsten Entwicklungen unter REACH mehrmals pro Jahr informiert, wenn Sie sich für den entsprechenden Verteiler anmelden. Bitte senden Sie ein E-Mail mit den entsprechenden Kontaktdaten und dem Betreff «REACH-Informationsmail abonnieren» an <link n.auer@swissmem.ch>n.auer@swissmem.ch</link>.

Letzte Aktualisierung: 18.10.2017