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Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (Umsetzung des Armeeberichtes 2010)

Swissmem fordert im Rahmen dieser Vernehmlassung eine höhere Planungssicherheit bei der Beschaffung von militärischen Systemen und das Festhalten an dem von den Eidgenössischen Räten bereits beschlossenen Ausgabenplafond von CHF 5 Mrd. Ebenso sind der sicherheitspolitische Bericht 2010 und der Armeebericht 2010 umzusetzen. Es braucht keinen neuen sicherheitspolitischen Bericht per Ende 2014.

Ausgangslage

In der schweizerischen Sicherheitspolitik wird unserer Industrie die Verantwortung übertragen, die Kompetenz von sicherheitsrelevanten Technologien zu sichern und weiterzuentwickeln. Diese Industrie ist sowohl im zivilen wie auch im militärischen Bereich tätig. Sicherheitsrelevante Systeme sind technologisch aufwendig und mit hohen Investitionen verbunden. Unsere Unternehmen brauchen deshalb eine hohe Planungssicherheit. Eine stabile Beschaffungspolitik mit dem entsprechenden Rahmen ist Voraussetzung für diese Planungssicherheit. Das Parlament hat die notwendige Finanzierung beschlossen und die aktuelle Weiterentwicklung der Armee wurde mit dem sicherheitspolitischen Веricht vom 23. Juni 2010 und dem Armeebericht vom 1. Oktober 2010 angestossen.

Mitarbeit im Beirat Armeebericht

Swissmem ist sich ihrer Verantwortung bewusst und hat sich seit Beginn der Diskussionen um den Armeebericht 2010 als Mitglied des Beirates aktiv eingebracht. In diesen Beiratssitzungen haben wir unsere Zustimmung ausgesprochen zu Themen wie der fundamental verbesserten Kaderausbildung und der stärkeren Rolle der Milizkader, der Verkürzung der Wiederholungskurse, der Wiedereinführung eines Bereitschaftssystems, der «regionaleren» Verankerung durch die Territorialregionen und deren neuer Führungsrolle sowie der klareren Trennung von Ausbildung und Einsatz. Obwohl diese Liste unserer generellen Zustimmung nicht abschliessend ist, liegt uns viel daran, unterschiedliche Positionen ebenfalls darzustellen. Zu diesem Zweck haben wir uns erlaubt, einige Punkte aufzulisten, wo nach unserer Auffassung ein dringender Handlungsbedarf besteht bzw. eine Anpassung des Militärgesetzes bzw. des Berichtes über die Umsetzung der WEA notwendig erscheint:

Planungssicherheit

Die in der Schweiz wertschöpfende (Sicherheits)-Industrie braucht eine höhere Planungssicherheit, weil die Entwicklung von militärischen Systemen technologisch aufwendig und mit hohen Investitionen verbunden ist. Das von armasuisse lancierte Projekt «Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz» (STIB) kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Entwicklungen und Investitionen für Schweizer Firmen planbar sind und eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen positiven Beschaffungsbescheid besteht. Wir schlagen deshalb vor, das Militärgesetz mit einem Artikel «Planungssicherheit» zu ergänzen. Dies könnte zum Beispiel auch in einem Artikel «Schweizerische Industriebasis» zusammengefasst werden, in welchem der Erhalt schweizerischer industrieller Kernfähigkeiten in der Luftfahrt, Sicherheits- und Wehrtechnik als sicherheitspolitisch und gesamtwirtschaftlich relevant dargestellt wird.

Kein neuer Sicherheitspolitischer Bericht 2014

Wir raten dringend von der Absicht des Bundesrates ab, einen neuen sicherheitspolitischen Bericht in Auftrag zu geben, um Ende 2014 die Konsequenzen für die Weiterentwicklung der Armee nach 2020 abzuleiten. Die nun vorliegenden Massnahmen zur Weiterentwicklung der Armee sollen jetzt umgesetzt werden. Mit dem Verzicht auf einen neuen sicherheitspolitischen Bericht wird verhindert, dass die Aussagekraft und die Stabilität der vorliegenden Massnahmen tangiert würden.

Aufwuchs, Sicherstellung der materiellen und organisatorischen Kapazitäten

Mit der Armee XXI und dem Entwicklungsschritt 08/11 wurde der Begriff Aufwuchs ins Vokabular der Armeeplanung eingeführt. Swissmem hat sich für dieses Thema stark interessiert, spielt doch eine bestehende, leistungsfähige Industriebasis eine schwergewichtige Rolle in der Sicherstellung der materiellen Bedürfnisse. Wie auch schon in verschiedenen Beiratssitzungen erwähnt, fehlt dieser Begriff gänzlich in den Diskussionen um die Weiterentwicklung der Armee (WEA). Darum ist es aus unserer Sicht unerlässlich, diesen Begriff wieder einzuführen und die dafür nötige Industriebasis zu berücksichtigen bzw. sicherzustellen. Zu diesem Zweck haben sich die Schweizer Firmen mit ihrem Portfolio in der «Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz» (STIB) eingetragen.

Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial

Auch wir sind der Auffassung, dass Ausserdienststellungen von Rüstungsmaterial infolge wirtschaftlicher Überlegungen notwendig sind. Wir schlagen aber vor, das Militärgesetz um einen Artikel zu erweitern, welcher klar festlegt, dass eine Ausserdienststellung nur möglich ist, wenn der Beschaffungsprozess des zu ersetzenden Systems eingeleitet ist und die Einführung desselben (inkl. Schulung und Logistik) absehbar ist.

Masterplan nach 2020, fehlende Geldmittel

Aufgrund des rigorosen Sparkurses der Armee fehlen gegenwärtig rund CHF 2,5 Mrd. für den Ersatz von militärischen Systemen, welche nach 2020 abgelöst werden müssen. Wir sind auch hier der klaren Auffassung, dass eine Verlagerung der Ausgaben (Reduktion der Betriebsausgaben hin zu Investitionsausgaben) stattfinden muss. Wir fordern deshalb, die im Armeebericht 2010 stipulierte Erhöhung des Investitionsanteils auf 40% beizubehalten und im Armeegesetz zu verankern.

Finanzierung

Die Eidgenössischen Räte beschlossen am 29. September 2011, den Vorschlag des Bundesrates zum Ausgabenplafond um CHF 300 Mio. zu erhöhen und auf CHF 5 Mrd. festzulegen. Wir unterstützen den Entscheid der Räte, weil damit in erster Linie die dringend notwendige Investitionsquote angehoben werden kann. Gemäss dem Grundsatz «Die Finanzen dürfen nicht das bestimmende Element der Sicherheitspolitik sein», befürworten wir die Argumente in den Kapiteln 9, 9.1, 9.2. und 9.3 des «Erläuternden Berichtes zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vom 26. Juni 2013» für die Festsetzung des Ausgabenplafonds auf CHF 5 Mrd.

Fazit

Wir wissen, dass gegenseitige Abhängigkeiten zwischen einer eigenständigen Sicherheits-, einer adäquaten Rüstungs- und einer verantwortungsbewussten Beschaffungspolitik bestehen. Politik und Gesellschaft müssen klare Vorstellungen und Konzepte einer schweizerischen Sicherheitspolitik haben. Dazu dient der bestehende sicherheitspolitische Bericht, der eben auch umzusetzen ist. Aus diesem Grund wird sich Swissmem weiterhin als Mitglied des Beirates aktiv für diese Zusammenhänge einsetzen.

Für Fragen steht Ihnen Benno Winkler, Ressortleiter Bereich Fachgruppen (b.winklernoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.