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Die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die neue Maschinenverordnung 2023/1230 abgelöst. Am 29. Juni 2023 wurde die neue Gesetzgebung im Amtsblatt der EU publiziert. Formell ist die Verordnung bereits in Kraft. Aktuell läuft eine Frist von 42 Monaten, während denen sich die Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, bis sie am 20. Januar 2027 zwingend angewandt werden muss.
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