Seit 75 Jahren verfügt die Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Ursprünglicher Hauptinhalt dieses GAV war die absolute Friedenspflicht, das heisst die Zusicherung aller Beteiligten, Meinungsverschiedenheiten und allfällige Streitigkeiten nach Treu und Glauben zu klären und für die ganze Dauer unbedingt den Frieden zu wahren. Diese absolute Friedenspflicht ist heute noch Grundpfeiler des GAV der MEM-Industrie und als solcher in Art. 2 der heutigen Vereinbarung verankert.
Rund 560 Firmen mit insgesamt rund 97'000 Mitarbeitenden sind diesem wichtigen GAV unterstellt. Diese Unternehmen und ihre Mitarbeitenden sind sich grundsätzlich einig darin, dass der heutige GAV gute und zeitgemässe Arbeitsbedingungen beinhaltet. Insbesondere die absolute Friedenspflicht stellt auch heute noch einen wichtigen Konkurrenzvorteil gegenüber ausländischen Produktionsstandorten dar und kann den Ausschlag geben für Standort- bzw. Investitionsentscheidungen eines Unternehmens.
Diesen Standortvorteil dürfen wir nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen. Die dem GAV angeschlossenen Unternehmen messen sich auf dem Weltmarkt mit ihren Konkurrenten. Sie sind innovativ, haben gute Produkte und Prozesse und sehr gute Mitarbeitende. Nur mit dieser Innovationskraft und guten Rahmenbedingungen können sie die hohen Arbeitskosten in der Schweiz kompensieren. Ziel der kommenden GAV-Verhandlungen muss deshalb sein, weiterhin gute Rahmenbedingungen zu gewähren. Nur mit flexiblen Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitregelungen, wie sie der heutige GAV bereits kennt, werden wir längerfristig in der Lage sein, den Erhalt der Arbeitsplätze in der Schweiz und damit den Werkplatz Schweiz zu sichern.
Für Fragen zu den GAV-Verhandlungen steht Ihnen Frau Daniella Lützelschwab, Leiterin Arbeitgeberpolitik, gerne unter 044 384 42 03 oder <link d.luetzelschwab@swissmem.ch>d.luetzelschwab@swissmem.ch</link> zur Verfügung.