Das GIG gilt fĂŒr alle Bereiche des Erwerbslebens, von der Anstellung ĂŒber die Weiterbildung bis zur KĂŒndigung, vom Lohn bis zur sexuellen BelĂ€stigung am Arbeitsplatz. Verboten sind sowohl direkte wie indirekte Diskriminierungen.
Sie finden unter <link www.gleichstellungsgesetz.ch>www.gleichstellungsgesetz.ch</link> und <link www.leg.ch/jurisprudence>http://www.leg.ch/jurisprudence</link> sehr wertvolle Informationen (Entscheide von Schlichtungsstellen und Gerichten). Mit der Gleichstellungskommission engagiert sich Swissmem in diesem Thema ebenfalls aktiv.
FĂŒr weitere Informationen steht Ihnen Frau Kareen Vaisbrot Stv. Bereichtsleiterin Arbeitgeberpolitik (<link k.vaisbrot@swissmem.ch>k.vaisbrot@swissmem.ch</link>; Tel. 044 384 42 03) sehr gerne zur VerfĂŒgung.

