Das GIG gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, von der Anstellung über die Weiterbildung bis zur Kündigung, vom Lohn bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Verboten sind sowohl direkte wie indirekte Diskriminierungen.
Sie finden unter www.gleichstellungsgesetz.ch und http://www.leg.ch/jurisprudencesehr wertvolle Informationen (Entscheide von Schlichtungsstellen und Gerichten). Mit der Gleichstellungskommission engagiert sich Swissmem in diesem Thema ebenfalls aktiv.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Kareen Vaisbrot Stv. Bereichtsleiterin Arbeitgeberpolitik (k.vaisbrotnoSpam@swissmem.ch; Tel. 044 384 42 03) sehr gerne zur Verfügung.
15 Jahre Gleichstellungsgesetz
Das Gleichstellungsgesetz (GIG) trat am 1. Juli 1996 in Kraft. Das GIG gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens und verbietet direkte und indirekte Diskriminierungen.