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Aktualisierte Arbeitshilfen

Swissmem hat gewisse Arbeitshilfen aktualisiert, um Gesetzesänderungen Rechnung zu tragen.

Sozialplan

Seit dem 1. Januar 2014 enthält das Schweizerische Obligationenrecht Bestimmungen bezüglich eines Sozialplans (Artikel 335h und folgende). Um diesen Neuerungen und den daraus abgeleiteten gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir unser Muster zum Sozialplan und die entsprechenden Erklärungen angepasst.

Wegleitung zur Kurzarbeit und zur Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung

Die Sondermassnahmen, welche eingeführt worden sind, um die währungsbedingten Fluktuationen des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro einzudämmen, sind nach dem 31. Dezember 2013 nicht verlängert worden. Dies bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2014 die Währungsfluktuationen wieder vom Unternehmen zu tragen sind und dass die Arbeitslosenentschädigungen (80% der Ausfallstunden) wieder während höchstens 12 Monaten ausbezahlt werden. Wir haben deshalb unseren Wegleitung zur Kurzarbeit und zur Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung angepasst.

Langzeitkonto

In unserem Newsletter vom 8. Juli 2014 (http://www.swissmem.ch/de/news/news/langzeitkonto-zeitwertkonto-und-sozialversicherungsbeitraege-und-deren-praxis/8/browse/6.html), hatten wir angekündigt, die Frage zu klären, unter welchen Bedingungen auf den in Langzeitkonten kumulierten Zeitguthaben zum Zeitpunkt des Einbuchens Sozialversicherungsabzüge vorgenommen werden müssen und haben entsprechend unser Muster zum Langzeitkonto und die entsprechenden Erklärungen angepasst.

Die verschiedenen Arbeitshilfen können im Extranet runtergeladen werden unter: Arbeitgeberfragen > Arbeitshilfen (Dokumente 2.8, 9 und 12.3).

Bei Fragen bezüglich Ihrem Extranetzugriff gibt Ihnen Herr Philipp Eberhard gerne Auskunft (p.eberhardnoSpam@swissmem.ch; 044 384 48 16).

Für weitere Fragen bitten wir Sie, sich an, Janique Luyet, Ressortleiter Arbeitgeberfragen (j.luyetnoSpam@swissmem.ch; 044 384 42 07) zu wenden.