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Alkoholisierter Chauffeur: Neuer Bundesgerichtsentscheid

Eine fristlose Entlassung wegen Angetrunkenheit am Arbeitsplatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmende zuvor verwarnt worden ist.

Fristlose Entlassungen sind bekanntlich immer heikel. Zur ohnehin reichen Rechtsprechung hat das Bundesgericht kürzlich folgendes Urteil veröffentlicht: Eine fristlose Entlassung wegen Angetrunkenheit eines Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmende zuvor verwarnt worden ist.

Im vorliegenden Fall galt für die Chauffeure eine Nulltoleranz bezüglich Alkohol (0,00‰ während der Arbeitszeit). Der Arbeitnehmende war in einer Routinekontrolle auf 0,4‰ bis 0,5‰ getestet worden, was als mittelschweres Verschulden gerechnet wurde. Es war das erste Mal, dass eine Kontrolle Alkohol im Blut aufzeigte. Die fristlose Entlassung war nicht gerechtfertigt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Arbeitgeberpolitik, Hans Strittmatter, 044 384 41 11.