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Anmeldefrist zur Teilnahme am Schweizer Emissionshandelssystem angelaufen

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Das revidierte CO2-Gesetz sieht ein nationales Emissionshandelssystem (CH-EHS) für energieintensive Unternehmen vor. Unternehmen, die am Emissionshandelssystem teilnehmen, sind von der CO2-Abgabe befreit. Die CO2-Verordnung legt die Kriterien zur Teilnahme fest. Unternehmen, die unter die Bestimmung für eine obligatorische Teilnahme am CH-EHS fallen, müssen sich bis spätestens 28. Februar 2013 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) melden. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Die Eidgenössischen Räte haben am 23. Dezember 2011 das revidierte CO2-Gesetz für den Zeitraum 2013 bis 2020 angenommen. Die Anhörung über die dazugehörige CO2-Verordnung wurde vor kurzem abgeschlossen. Gesetz und Verordnung sollen per 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Das CO2-Gesetz sieht einen nationalen Emissionshandel (CH-EHS) nach dem Cap-and-Trade-System vor. Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, sind von der CO2-Abgabe befreit. Der Bundesrat kann Unternehmen bestimmter Kategorien zur Teilnahme verpflichten. Der Verordnungsentwurf sieht dafür in Anhang 4 folgende Kriterien vor:

  • Installierte Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 Megawatt; oder
  •  Spezifische Produktionsschwellen (z.B. Herstellung von Glas mit einer Schmelzkapazität von über 20 Tonnen pro Tag); oder
  • Tätigkeiten ohne spezifische Schwelle (z.B. Raffination von Mineralöl).

Unternehmen, die zwar unter diese Bestimmungen fallen, aber in den letzten drei Jahren jährlich weniger als 25‘000 Tonnen CO2eq emittiert haben, können gemäss Verordnungsentwurf eine Ausnahme beantragen (opt-out). Auf der anderen Seite können Unternehmen mit einer installierten Leistung zwischen 10 und 20 Megawatt an einem Produktionsstandort freiwillig am CH-EHS teilnehmen (opt-in).
Schweizweit werden voraussichtlich nur etwa 50 Unternehmen unter die Kriterien für eine obligatorische Teilnahme am Emissionshandel fallen. Diese müssen sich bis spätestens am 28. Februar 2013 dem Bundesamt für Umwelt BAFU melden. Eine frühzeitige Meldung beim BAFU hilft betroffenen Unternehmen, sich rasch Gewissheit über die Konsequenzen am Emissionshandel zu verschaffen. Die Meldung erfolgt mittels eines vorgegebenen Formulars auf <link www.bafu.admin.ch/EHS-nach2012&gt;http://www.bafu.admin.ch/EHS-nach2012</link>.
Gestützt auf diese Meldung kann das BAFU feststellen, ob das Unternehmen voraussichtlich zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sein wird. Sollte dies der Fall sein, kann das Unternehmen die ihm zustehende Menge von Emissionsrechten berechnen lassen. Die Berechnung wird von externen, vom BAFU beauftragten Experten durchgeführt. Die endgültige Menge an kostenlosen Emissionsrechten wird allerdings erst im Herbst 2013 bekannt sein, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und der definitive Teilnehmerkreis im CH-EHS feststeht.
Auf der oben angegebenen Internetseite bietet das BAFU zusätzliche Informationen zum Emissionshandel und den vorgesehenen Fristen für die Teilnahme. Zudem steht eine Hotline unter der Nummer 031 322 05 66 für Fragen rund ums Thema zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 09.08.2012