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Anrufung der Ventilklausel

Der Bundesrat hat entschieden, die Ventilklausel gegenüber den EU-17 Staatsangehörigen für ein Jahr anzurufen. B-Bewilligungen für Erwerbstätige aus der EU-17 werden ab 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2014 auf 53‘700 kontingentiert.

Am 24. April 2013 hat der Bundesrat entschieden, die sog. Ventilklausel gegenüber den EU-8 Staatsangehörigen um ein Jahr zu verlängern, sowie gegenüber den EU-17 Staatsangehörigen für ein Jahr anzurufen. Konkret bedeutet dies, dass die B-Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligungen von 5 Jahren) für die Erwerbstätigen aus der EU-8 ab 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 wie bisher auf 2180 kontingentiert werden.

Für die Erwerbstätigen aus der EU-17 werden die B-Bewilligungen ab 1. Juni 2013 (falls der Schwellenwert bis dann erreicht ist, wovon der Bundesrat ausgeht) bis 31. Mai 2014 neu auf 53‘700 kontingentiert werden. L-Bewilligungen (Kurzaufenthaltsbewilligungen für höchstens 1 Jahr) sind nach wie vor ohne Beschränkung erhältlich. Ab Ende der Kontingentsperioden wird es für die EU-8 und EU-17 Staatsangehörigen keine Kontingente mehr geben.

Swissmem respektiert den Entscheid des Bundesrates. Aus europapolitischen Erwägungen bedauern wir diese Massnahme aber, da deren Wirkung beschränkt und nur für ein Jahr befristet ist.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (b.zimmermannnoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.