Startseite Aktuelles BBT-Vernehmlassung zur Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ
Ansprechpartner  Swissmem Swissmem
+41 44 384 41 11 +41 44 384 41 11 infonoSpam@swissmem.ch
Teilen

BBT-Vernehmlassung zur Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ

Zurzeit läuft die Vernehmlassung zur neuen Bildungsverordnung und zum neuen Bildungsplan für Kaufleute. Die Mitgliedfirmen von Swissmem sind zur Stellungnahme eingeladen.

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie führt zurzeit eine Vernehmlassung zur neuen Bildungsverordnung und zum neuen Bildungsplan für Kaufleute durch. Die neuen Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen beschreiten den 2003 bzw. 2006 eingeschlagenen Weg konsequent weiter, bringen aber notwendige Anpassungen und Vereinfachungen. Diese basieren auf einer umfassenden Analyse der heutigen und erwarteten zukünftigen Tätigkeiten im kaufmännischen Beruf.

Dabei stehen die Bedürfnisse der Praxis und die Besonderheiten der verschiedenen Branchen im Zentrum. Hinzu kommen inhaltliche Aktualisierungen, welche auch die überbetrieblichen Kurse und die Berufsfachschule betreffen. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe hoch zu halten und die Attraktivität der kaufmännischen Grundbildung bei den Jugendlichen sicherzustellen.

Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan bringen im Wesentlichen folgende Neuerungen:

  • Lehrbetriebe: Die Leistungsziele der betrieblichen Ausbildung wurden aktualisiert und auf die Anforderungen an Kaufleute in der MEM-Industrie ausgerichtet.


  • Überbetriebliche Kurse: Die Branchenkunde wurde ausgebaut. Die moderate Erhöhung der Dauer der Kurse erlaubt eine vertiefte Bearbeitung relevanter betrieblicher Themen.


  • Berufsfachschulen: Die Leistungsziele sämtlicher Unterrichtsbereiche wurden überarbeitet und standardisiert. Dies ermöglicht unter den drei Lernorten eine optimale Abstimmung der Ausbildungsinhalte.

Die Bildungsverordnung integriert neu auch die Bildungsgänge der Handelsmittelschulen und der privaten Anbieter und ist auf die Bildungsverordnung des Berufs Büroassistent/in EBA abgestimmt.


Die Mitgliedfirmen von Swissmem sind eingeladen, die neuen Dokumente sowie die Übersicht mit den wichtigsten Neuerungen zu prüfen und ihre Stellungnahmen bis spätestens am 24. Juni 2011 an Swissmem Berufsbildung, Brühlbergstrasse 4, 8400 Winterthur, oder per Mail an h.krebsernoSpam@swissmem.ch zu senden.