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Befreiung von der CO2-Abgabe: Gesuche jetzt vorbereiten

Das neue CO2-Gesetz bietet Unternehmen aus der MEM-Branche weiterhin die Möglichkeit, sich durch den Abschluss einer Zielvereinbarung von der CO2-Abgabe befreien zu lassen. Wer sich noch in diesem Jahr von der Abgabe befreien lassen möchte, sollte möglichst bald prüfen, ob sein Unternehmen die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Um eine rückwirkende Befreiung ab dem 1. Januar 2013 zu erreichen, muss das entsprechende Gesuch bis zum 1. Juni 2013 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht werden.

Das revidierte CO2-Gesetz ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft und bringt verschiedene Neuerungen mit sich. So wird der Bundesrat voraussichtlich ab 2014 die CO2-Abgabe von 36.- auf 60.- Franken pro Tonne CO2 erhöhen. Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, können somit ab 2014 von grösseren Kostenersparnissen profitieren. Damit ein Unternehmen von der CO2-Abgabe befreit werden kann, muss es mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU eine Verpflichtung zur Verminderung des CO2-Ausstosses eingehen. Gesuche bis zum 1. Juni 2013 führen zu einer rückwirkenden Befreiung von der CO2-Abgabe ab 1. Januar 2013. Gesuche, die erst nach dem 1. September 2013 eingereicht werden, ermöglichen eine Abgabenbefreiung zwei Jahre später – ab dem 1. Januar 2015.

Die Grundlage für die Abgabebefreiung ist eine Teilnahme am KMU- oder Energie-Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW). Die EnAW ist eine Non-Profit-Organisation von der Wirtschaft für die Wirtschaft und unterstützt die Unternehmen mit einem Rund-um-Service im Energie-Management und mit von Behörden anerkannten Produkten, Dienstleistungen und Tools.

Kontakt bei Swissmem:

Dr. Sonja Studer, Ressortleiterin Energie

(s.studernoSpam@swissmem.ch; Tel. +41 44 384 4866) Website des Bundesamts für Umwelt (Thema CO2-Abgabe)Website der Energieagentur der Wirtschaft