Der vom Bundesrat jeweils festgelegte BVG Mindestzinssatz hält fest, wie hoch das Alterskapital der zweiten Säule im Minimum verzinst werden muss.
Aufgrund der weiterhin schlechten Wirtschaftslage hat der Bundesrat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2012 auf 1,5% festgelegt.
Swissmem hat sich in Ihrer Stellungnahme ebenfalls für diesen Mindestzinssatz ausgesprochen und erachtet den noch nie so tief festgelegten Mindestzinssatz der wirtschaftlichen Lage als angemessen.
BVG Mindestzinssatz so tief wie noch nie
Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage hat der Bundesrat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2012 auf 1,5% festgelegt.