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CO2-Gesetz verabschiedet – Bedingungen für zukünftige Abgabebefreiung in Erarbeitung

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Nach langem Ringen hat das Parlament Ende Dezember 2011 das revidierte CO2-Gesetz verabschiedet. Dieses setzt die Rahmenbedingungen für die Schweizer Klimapolitik nach 2012. Die konkreten Anforderungen an die Schweizer Unternehmen werden derzeit im Rahmen der Revision der CO2-Verordnung festgelegt. Das Bundesamt für Umwelt lädt die betroffenen Unternehmen ein, an einer Informationsveranstaltung mehr über die geplanten Änderungen zu erfahren.

Die <link file:10858 _blank download>Publikation des revidierten Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen im Bundesblatt</link> setzt einem mehrjährigen, zähen und bisweilen gehässigen politischen Prozess ein Ende. Swissmem hat die Arbeiten des Parlaments kritisch begleitet und sich konsequent für die Interessen der Schweizer Exportindustrie eingesetzt. Obwohl die Forderungen des Verbands bei der Politik nur teilweise Gehör fanden, konnten in der Schlussphase einige wichtige Aussagen und Klarstellungen erreicht werden.
Eckpunkte des neuen CO2-Gesetzes
Das neue CO2-Gesetz legt ein ehrgeiziges Reduktionsziel von 20% gegenüber dem Stand von 1990 fest, das ausschliesslich im Inland erreicht werden soll. Die CO2-Abgabe soll weiter bestehen bleiben und voraussichtlich von 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden. Ebenfalls weiterbestehen soll die Möglichkeit, dass Unternehmen sich von der Abgabe befreien lassen, wenn auch mit veränderten Rahmenbedingungen. Die ursprünglich ebenfalls geplante CO2 -Abgabe auf Treibstoffe wurde vom Parlament fallen gelassen. Die Importeure fossiler Treibstoffe werden jedoch neu der Pflicht unterliegen, einen Teil der von ihren Produkten verursachten CO2 -Emissionen zu kompensieren. Für neu immatrikulierte Personenwagen wird zudem der zukünftige EU-Grenzwert von 130 g CO2 pro km übernommen werden. Neben CO2 umfasst das CO2 -Gesetz neu fünf weitere Treibhausgase, darunter auch das in Teilen der MEM-Industrie relevante SF6.
Es ist davon auszugehen, dass gegen das neue CO2-Gesetz kein Referendum ergriffen wird und die Bestimmungen per 1. Januar 2013 in Kraft treten. CO2-Verordnung legt konkrete Anforderungen fest
Was die neue Schweizer Klimapolitik für die Unternehmen konkret bedeutet, wird im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz festgelegt. Dazu zählen insbesondere die Bedingungen, an welche die Befreiung von der CO2-Abgabe zukünftig geknüpft wird, die in der CO2-Verordnung im Detail geregelt werden. Die Arbeiten zur Revision dieser Verordnung sind in vollem Gang. Gemäss den gegenwärtigen Plänen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) soll das heutige System der individuell ausgehandelten Zielvereinbarungen einem neuen Ansatz mit vom BAFU vorgegebenem linearem Absenkpfad weichen. Kann ein Unternehmen nachweisen, dass es den ihm vorgegebenen Zielwert aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erreichen kann, kann es ein individuell festgelegtes Reduktionsziel beantragen. Bei grösseren Änderungen in den Produktionsmengen oder Prozesstechnologien soll ein Unternehmen zudem eine Neubeurteilung seines Reduktionsziels beantragen können. Auf diese Weise will das BAFU verhindern, dass sich die CO2-Ziele für Unternehmen als Wachstumsbremse auswirken. Für kleine Unternehmen sieht das BAFU einen massnahmenbasierten Ansatz vor, der sich am heutigen KMU der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) orientiert. Die grössten CO2-Emittenten werden zur Teilnahme am Schweizer Emissionshandelssystem verpflichtet. Dieses soll zukünftig mit dem EU-Emissionshandelssystem verknüpft werden. Die Bedingungen für diese Verknüpfung sind Bestandteil laufender bilateraler Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU.
Informationsanlässe des BAFU für betroffene Unternehmen
Swissmem verfolgt die laufenden Revisionsarbeiten äusserst aufmerksam und setzt sich dabei für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung ohne Zwang zu unwirtschaftlichen Massnahmen und ohne administrative oder finanzielle Hürden ein. Der Entwurf der revidierten CO2-Verordnung wird voraussichtlich im Frühling 2012 fertig gestellt und in eine öffentliche Konsultation geschickt.
Das BAFU bietet betroffenen Unternehmen jedoch bereits jetzt die Gelegenheit, sich über die geplanten Neuerungen zu orientieren. Zu diesem Zweck lädt es grössere und kleinere Unternehmen am 31. Januar bzw. 6. Februar zu einem Informationsanlass Abgabebefreiung nach Bern ein. Swissmem empfiehlt den betroffenen Mitgliedern, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen, um sich über die kommenden Rahmenbedingungen zu informieren und ihre Anliegen einzubringen.
Wenn Sie sich für einen dieser Anlässe interessieren, aber keine Einladung vom BAFU erhalten haben, wenden Sie sich direkt an die Abteilung Klima des BAFU (<link climate@bafu.admin.ch>climate@bafu.admin.ch</link>). Seminar «Klimaschutz im Unternehmen»
Nicht nur gesetzliche Vorgaben fordern Unternehmen zu neuen Massnahmen im Klimaschutz auf. Auch Kunden, Investoren und andere Stakeholder verlangen immer öfter Nachweise zum betrieblichen Klimaschutz. Das Swissmem-Seminar <link record:tx_cabagevents_event:714:0 _blank internal-link>Swissmem-Seminar «Klimaschutz im Unternehmen – CO2-Emissionen ausweisen und managen»</link> vermittelt den Teilnehmenden die Grundlagen für eine erfolgreiche betriebliche CO2 -Strategie.
Weiterbildung im Energie- und Umweltbereich
Sind Sie verantwortlich für Energie- und Umweltmassnahmen im Betrieb und möchten Sie Ihr Fachwissen dazu auffrischen oder erweitern? Im März und April 2012 findet auch der <link record:tx_cabagevents_event:694:0 _blank internal-link>Basiskurs für Umweltbeauftragte von Swissmem</link> (in deutscher und <link record:tx_cabagevents_event:746:1 _blank internal-link>französischer</link> Sprache) statt. Auch dieser Kurs wurde im vergangenen Jahr um ein neues Modul zum Thema Klimaschutz ergänzt. Informationen zu diesen und weiteren Swissmem-Veranstaltungen finden Sie im <link ?id=L:0/1186 _blank>Veranstaltungskalender</link>.

Letzte Aktualisierung: 11.01.2012