Startseite Aktuelles Das revidierte Bauprodukterecht tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft
Ansprechpartner  Swissmem Swissmem
+41 44 384 41 11 +41 44 384 41 11 infonoSpam@swissmem.ch
Teilen

Das revidierte Bauprodukterecht tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft

Im Zentrum der revidierten Bauproduktegesetzgebung stehen Informationen zu den Leistungen eines Bauprodukts. Swissmem stellt ihren Mitgliedern kostenlos einen Leitfaden zur EU-Bauprodukteverordnung zur Verfügung.

Das Bauprodukterecht regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten und deren Bereitstellung auf dem Markt. Das bisherige Bauprodukterecht stammt aus dem Jahr 2001. Es bezog sich auf die europäische Bauprodukterichtlinie von 1988. Diese Richtlinie wurde am 1. Juli 2013 vollständig von der europäischen Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011 (Construction Products Regulation, CPR) abgelöst. Mit der europäischen Neuregelung wurde eine Anpassung der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung an die CPR und eine anschliessende Revision des Bauproduktekapitels im bilateralen Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) notwendig.

Ziel der Totalrevision des Bundesgesetzes über Bauprodukte (BauPG) und der dazugehörenden Verordnung war es, die Vorteile des MRA für die Schweiz zu erhalten. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen. Es gewährleistet für die Schweizer Volkswirtschaft den grenzüberschreitenden Austausch von Bauprodukten mit gleich langen Spiessen.

Auch Swissmem hat sich im Vernehmlassungsverfahren dafür eingesetzt, dass die Schweizer Bauproduktegesetzgebung der EU-Verordnung entspricht. Damit ist sichergestellt, dass keine Abweichungen und Auslegungsprobleme zur EU-Gesetzgebung entstehen. Im Zentrum der revidierten Bauproduktegesetzgebung stehen die Informationen zu den Leistungen eines Bauprodukts. Die Herstellerin erstellt neu eine Leistungserklärung. Darin deklariert sie die Leistungen eines Bauprodukts, damit der Verwender weiss, für welche Zwecke das Produkt im Bauwerk eingesetzt werden kann. Mit der Leistungserklärung übernimmt die Herstellerin die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Produktleistung.

Swissmem war bei der Ausarbeitung eines Leitfadens zur EU-Bauprodukteverordnung über den europäischen Dachverband Orgalime beteiligt. Dieser Guide kann für Swissmem-Mitglieder kostenlos und in elektronischer Form bei Swissmem, im Bereich Wirtschaftspolitik unter folgender Mail-Adresse bestellt werden: n.auernoSpam@swissmem.ch.