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Erfolgreicher Abschluss der GAV-Mediation

Nach fĂŒnf Verhandlungs- und vier Mediationsrunden einigten sich die Sozialpartner der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) ĂŒber die Hauptpunkte des neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Die dem GAV unterstellten Unternehmen profitieren von einer erhöhten FlexibilitĂ€t der Arbeitszeit zur Anpassung an die zunehmenden Marktschwankungen. Im Gegenzug werden erstmals regional differenzierte Mindestlöhne im GAV verankert. Der schon bisher fortschrittliche GAV in der MEM-Industrie wird weiter modernisiert und den Entwicklungen der Gesellschaft angepasst. VorbehĂ€ltlich der Zustimmung der Organe der ArbeitnehmerverbĂ€nde und von Swissmem (ASM Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie) tritt der neue GAV am 1. Juli 2013 in Kraft.

Die Vertragsdauer des aktuell gĂŒltigen GAV in der MEM-Industrie lĂ€uft am 30. Juni 2013 aus. Bereits seit Herbst 2012 verhandelten Swissmem und die fĂŒnf Arbeitnehmerorganisationen «Angestellte Schweiz», «Unia», «Syna», «KV Schweiz» und «SKO» ĂŒber die Erneuerung des GAV. Anfang Mai wurde von den Verhandlungsparteien in der Person von Jean-Luc Nordmann (ehemaliger Direktor fĂŒr Arbeit im SECO) ein Mediator eingesetzt. Er unterstĂŒtzte die Parteien, um zeitgerecht zu einer Einigung zu kommen. Diese gelang am 31. Mai 2013 nach vier Mediationsrunden. «Ich bin froh und erleichtert, dass wir eine Einigung erzielen konnten», sagt Swissmem-PrĂ€sident Hans Hess. «Das ist eine gute Nachricht fĂŒr die Mitarbeitenden und die Unternehmen der MEM-Industrie. Es ist auch eine gute Nachricht fĂŒr den Werkplatz Schweiz.» Mit der erzielten Einigung erhalten die dem GAV unterstellten Unternehmen der MEM-Industrie (560 Betriebe mit 95‘500 Mitarbeitenden) zusĂ€tzliche Möglichkeiten, die KapazitĂ€ten den immer stĂ€rker ausgeprĂ€gten Marktzyklen anzupassen. Angesichts der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage der MEM-Branche ist die Flexibilisierung – insbesondere der Arbeitszeit – ein wichtiges Instrument, um die KonkurrenzfĂ€higkeit zu stĂ€rken und ArbeitsplĂ€tze zu erhalten. Im Gegenzug werden erstmals regional differenzierte Mindestlöh-ne im GAV verankert. Eine verbindliche Regelung fĂŒr angemessene Löhne fĂŒr qualifizierte Mitarbeitende findet ebenfalls Eingang in den GAV. Damit wird sichergestellt, dass kein Lohndruck gegen unten entsteht. Zusammen mit den Sozialpartnern setzt Swissmem damit ein klares Zeichen gegen staatliche Lohneingriffe, wie sie beispielsweise die Mindestlohn-Initiative fordert. Zudem werden Verbesserungen im Bereich «Work-Life-Balance» in den GAV integriert, um den BedĂŒrfnissen der heutigen Gesellschaft Rechnung zu tragen. Dazu zĂ€hlen ein Vaterschaftsurlaub von einer Woche und die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle wie Home Office, Job Sharing, Teilzeit sowie die ausserschulische Kinderbetreuung. DarĂŒber hinaus wird die Förderung sĂ€mtlicher Mitarbeitenden im Betrieb (insbesondere Lernende und Frauen) und die StĂ€rkung der Berufsbildung im GAV weiter vertieft. Somit fanden wichtige Forderungen von Swissmem wie der ArbeitnehmerverbĂ€nde Eingang in den neuen GAV. Bis Ende Juni mĂŒssen nun die zustĂ€ndigen Organe der Gewerkschaften und AngestelltenverbĂ€nde sowie von Swissmem dieser Einigung zustimmen, damit der neue GAV am 1. Juli 2013 in Kraft treten kann. Weitere AuskĂŒnfte erteilt: Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation Tel.: +41 44 384 48 50 Mobile: +41 79 580 04 84 E-Mail: <link i.zimmermann@swissmem.ch>i.zimmermann@swissmem.ch</link>

Letzte Aktualisierung: 01.06.2013