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Erlernen von Grundkompetenzen: Förderprogramm verlängert

Seit Anfang 2018 unterstützt der Bund Betriebe mit finanziellen Beiträgen bei arbeitsplatzorientierten Weiterbildungen zur Verbesserung der Grundkompetenzen ihrer Arbeitnehmenden. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Beteiligten hat der Bundesrat nun entschieden, das entsprechende Förderprogramm «Einfach besser!... am Arbeitsplatz» fortzuführen.

Lesen, Schreiben und Rechnen werden in zahlreichen Arbeitsbereichen vorausgesetzt. Durch den technologischen Wandel wird es zudem immer wichtiger, mit digitalen Technologien umgehen zu können und Schritt zu halten. Diese am Arbeitsplatz geforderten Grundkompetenzen können Arbeitnehmenden aber fehlen und sie dann vor grössere Herausforderungen stellen. Deshalb hat der Bund zusammen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt vor zweieinhalb Jahren das Förderprogramm «Einfach besser! … am Arbeitsplatz» für die Verbesserung von Grundkompetenzen eingeführt. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurde das Programm nun verlängert.

Umfang der finanziellen Unterstützung

Im Rahmen des Förderprogramms werden vom Bund für betriebliche Weiterbildungen finanzielle Zuschüsse bezahlt. Konkret können bis zu CHF 3'000 für die Entwicklung eines neuen Kurses und eine Pauschale von CHF 15 pro Lektion und pro teilnehmendem Arbeitnehmenden bezahlt werden. Es werden Kurse zur Vermittlung von arbeitsplatzbezogenen Grundkompetenzen unterstützt. Dazu gehören Lesen, Schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in der lokalen Landessprache des jeweiligen Arbeitsortes, Alltagsmathematik sowie Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien, die Personen an ihrem Arbeitsplatz benötigen. Eine Grundvoraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass die Weiterbildung für die Mitarbeitenden kostenlos ist und während der Arbeitszeit stattfinden kann.

Unterstützung beantragen

Betriebe, welche ihre Mitarbeitenden fördern wollen und Interesse am Programm bekunden, analysieren am besten zuerst, welche Grundkompetenzen an den jeweiligen Arbeitsplätzen vorausgesetzt werden und erheben den entsprechenden Bildungsbedarf der Mitarbeitenden. Hierbei können auch externe Kursanbieter unterstützen. In einem nächsten Schritt lässt sich eine für den Betrieb massgeschneiderte Weiterbildung erstellen. Dies kann wiederum selbständig oder mit einem externen Partner erfolgen. Sobald diese Grundlagen stehen, kann beim Bund ein Unterstützungsgesuch gestellt und danach die Weiterbildung im Betrieb durchgeführt werden. Am Schluss hat der Betrieb noch ein Reportingformular auszufüllen und die Kursteilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie die notwendigen Gesuchs- und Reportingformulare sind unter www.besser-jetzt.ch/arbeitsplatz zu finden. Für weitere Fragen steht Mitgliedfirmen von Swissmem Jan Krejci, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (j.krejcinoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 08.04.2021