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Erste Fristen in deutscher WEEE-Umsetzung

Das deutsche ElektroG2 weitet seinen Geltungsbereich zwar erst 2018 aus. Für Hersteller von bisher nicht betroffenen elektrischen und elektronischen Geräten gilt aber bereits im April 2016 eine erste Frist.

Mit dem Elektrogesetz 2015 (ElektroG2) wird in Deutschland WEEE umgesetzt (Directive on Waste Electrical and Electronic Equipment, 2012/19/EU). WEEE ist eine EU-Richtlinie, die in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht übersetzt werden muss. Dabei haben die Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum.

Das ElektroG2 hält sich in vielen Teilen an WEEE. Insbesondere wird auch im ElektroG2 der Geltungsbereich per 15.08.2018 ausgeweitet. Damit werden nicht mehr nur die bisherigen 10 unter das ElektroG2 fallen, sondern mit wenigen Ausnahmen alle Geräte. Die Meldepflichten fallen für B2C-Geräte monatlich an, für B2B-Geräte jährlich. Neben diversen anderen Pflichten gilt eine Pflicht zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten.

Für nicht-deutsche Hersteller von allen Geräten, auch diejenigen, die bisher nicht im Geltungsbereich des ElektroG lagen, kommt nun bereits eine erste Frist zum Zuge: Ausländische Hersteller müssen bis am 24.4.2016 ihren deutschen Bevollmächtigten ernennen. Dies erfolgt über eine schriftliche Vereinbarung in deutscher Sprache und über das Portal der deutschen «stiftung elektro-altgeräte register» ear.

Weiterführende Informationen: 

Informationen des ZVEI:

Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (044 384 48 07, c.rothnoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.