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Familienzulagen für Selbständigerwerbende

Ab dem 1. Januar 2013 haben nicht nur Unselbständigerwerbende sondern auch Selbständigerwerbende ein Anrecht auf Familienzulagen. Sie müssen sich aber an deren Finanzierung beteiligen.

Bislang konnten nur Unselbständigerwerbende ein Recht auf Kinderzulagen geltend machen. In der Frühjahrssession 2011 hat das Parlament beschlossen, dass inskünftig auch Selbständigerwerbende in der Schweiz Familienzulagen beziehen können.

Nun hat der Bundesrat am 26. Oktober 2011 die entsprechende Verordnung angepasst, was zur Folge hat, dass ab dem 1. Januar 2013 auch Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch ein Anrecht auf die national festgelegten Mindestbeiträge der Familienzulagen haben. Gleichzeitig wird damit aber den Selbständigerwerbenden die Pflicht auferlegt, sich auch an der Finanzierung der Familienzulagen zu beteiligen.