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FAQ zu China RoHS 2 verfügbar

Zur neuen Version von China RoHS wurde ein FAQ-Dokument der chinesischen Behörden publiziert. Nun ist es auch in englischer Übersetzung zugänglich. China RoHS 2 ist am 1.7.2016 in Kraft getreten.

Die neue Version von China RoHS 2 (Management Methods for the Restriction of the use of Hazardous Substances in electrical and electronic products enthält im Vergleich zu China RoHS 1 einige Änderungen. Damit sind auch zahlreiche Fragen offen, die nun teilweise in einem FAQ-Dokument (Frequently Asked Questions) beantwortet werden.

Eckpunkte von China RoHS 2

Die wichtigsten Punkte von China RoHS 2 umfassen den ausgeweiteten Geltungsbereich, für welchen bereits Kennzeichnungspflichten in Kraft getreten sind. Die regulierten Stoffe hingegen bleiben dieselben und sind deckungsgleich mit den bisher unter der EU-Richtlinie RoHS 2 regulierten Stoffen.

Antworten zu FAQs

Das FAQ-Dokument gibt nun einige Antworten auf offene Fragen, wie beispielsweise, ob Bauteile ohne die regulierten Stoffe in der Tabelle aufgelistet werden müssen oder nicht (die Antwort ist nein). In den FAQ werden weitere wichtige Ausnahmen aufgelistet, wie beispielsweise militärische Anwendungen, Forschung und Tests, Muster und Ausstellungsobjekte. Entgegen früheren Annahmen sind auch Geräte für den Export aus China wie schon unter China RoHS 1 ausgenommen.

Für Swissmem-Mitglieder stellen wir eine Zusammenfassung der FAQ auf unserem Extranet zur Verfügung. Der Zugang bedingt ein Login, welches jedoch mit Ihrer geschäftlichen Emailadresse leicht zu erstellen ist.

Link Extranet: Zusammenfassung China RoHS 2 FAQsZukünftige Dokumente

Weiterhin noch nicht publiziert wurde der Produktkatalog («Conformity Management Catalogue»), der die Produkte enthalten wird, die in der zweiten Phase von China RoHS 2 den tatsächlichen Stoffeinschränkungen unterliegen werden. Ebenfalls noch nicht verfügbar ist das «Conformity Assessment System», welches eine Leitlinie für die Überprüfung der Stoffeinschränkungen darstellen wird.

Weitere Informationen:

Für Fragen steht Ihnen Dr. Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt

(044 384 48 07, c.rothnoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.