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Frankenstärke: Welche Massnahmen erlauben GAV und OR?

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Ansprechpartner  Noé Blancpain Noé Blancpain
Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
+41 44 384 48 65 +41 44 384 48 65 n.blancpainnoSpam@swissmem.ch
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Der Bereich Arbeitgeberpolitik führt Veranstaltungen durch, um über die Möglichkeiten und Verfahrensschritte innerhalb des Arbeitsrechts zu informieren.

Im Rahmen kostenloser Veranstaltungen geben wir den Swissmem Mitgliedfirmen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten sowie die zu beachtenden Verfahrensschritte, welche der Gesamtarbeitsvertrag in der MEM-Industrie und das Obligationenrecht in den Themen Arbeitszeit, Lohn, Personalmassnahmen etc. vorsehen. Wir informieren Sie zudem über die diesbezüglichen Erfahrungen der letzten drei Jahre. Nicht zuletzt dienen diese Veranstaltungen auch dem Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedfirmen. Die Veranstaltungen finden in allen Sprachregionen statt und zwar an folgenden Daten, Zeiten und Orten:

  • 3. Februar 2015, 15.00 – 17.00 Uhr, Chambre de Commerce in Lausanne
  • 3. Februar 2015, 17.00 – 19.00 Uhr, Chambre de Commerce in Lausanne
  • 4. Februar 2015, 15.00 – 17.00 Uhr, Swissmem Geschäftsstelle in ZĂĽrich  (AUSGEBUCHT)
  • Zusatzseminar 6. Februar 2015, 13.30 – 15.30 Uhr, Swissmem Geschäftsstelle in ZĂĽrich
  • Zusatzseminar 13. Februar 2015, 09.00 – 11.00 Uhr, Swissmem Geschäftsstelle in ZĂĽrich
  • 18. Februar 2015, 09.00 – 12.00 Uhr, Hotel Cereda in Sementina 
  • 20. Februar 2015, 15.00 – 17.00 Uhr, Swissmem Geschäftsstelle in ZĂĽrich  (AUSGEBUCHT)

Swissmem Mitgliedfirmen können sich online unter folgender Adresse anmelden: <link aktuell/veranstaltungen>www.swissmem.ch/aktuell/veranstaltungen</link>. Bei Fragen können Sie sich direkt an Frau Kareen Vaisbrot, Leiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (Tel. 044 384 42 03, Mail: <link k.vaisbrot@swissmem.ch>k.vaisbrot@swissmem.ch</link>) oder Ihren regional zuständigen Ressortleiter wenden. Neu: Kurzarbeit  Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat das Staatssekretariat fĂĽr Wirtschaft SECO beauftragt, die aktuellen Wechselkursschwankungen zur BegrĂĽndung von Kurzarbeitsentschädigung zuzulassen. Das SECO hat entsprechend am 28.01.2015 die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung angewiesen, Arbeitsausfälle, die auf Devisenschwankungen zurĂĽckzufĂĽhren sind, als anrechenbar zu erachten. Sofern die ĂĽbrigen Anspruchsvoraussetzungen erfĂĽllt sind, werden somit Gesuche um Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung aufgrund von Wechselkursschwankungen ab sofort gutgeheissen. Damit steht den angesichts der starken Aufwertung des Frankens stark herausgeforderten Unternehmen ein zusätzliches Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze zur VerfĂĽgung, das sich in der Finanzkrise ab 2008 bewährt hatte.

Letzte Aktualisierung: 27.01.2015