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Freigabe der Arbeitsmarktkontingente für 2012

Der Bundesrat hat die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA für das Jahr 2012 festgelegt. Die Höchstzahlen bleiben auf dem Niveau von 2011.

Der Bundesrat hat die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA (sog. Drittstaaten) und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA für das Jahr 2012 festgelegt; die Höchstzahlen bleiben auf dem Niveau von 2011. Die Kontingentsfreigabe hat in Abwägung der wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Interessen sowie unter Berücksichtigung der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung stattgefunden.

Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten

Schweizer Unternehmen können im Jahr 2012 gesamthaft 8'500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren. Dabei handelt es sich um 3'500 Aufenthaltsbewilligungen und 5'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen.


Der Bundesrat sieht, dass die international stark vernetzte Schweizer Wirtschaft auch auf Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten angewiesen ist. Gemäss Bundesrat haben die Arbeitskräfte aus dem Inland und den EU/EFTA-Staaten aber nach wie vor erste Priorität. Drittstaatsangehörigen sollen Bewilligungen nur erteilt werden, wenn deren Anstellung einem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht.

Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA


Die Bewilligungen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA mit einer Einsatzdauer von über 120 Tagen bleiben ebenfalls auf dem Vorjahresniveau. Für das Jahr 2012 werden 500 Aufenthaltsbewilligungen und 3'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen freigegeben. Auch bei diesen Bewilligungen verlangt der Bundesrat, dass sie nur erteilt werden, wenn sowohl orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen sowie ein gesamtwirtschaftliches Interesse vorliegen.

Aus Sicht von Swissmem könnte die Kontingentsfreigabe grosszügiger ausfallen. Swissmem ist bestrebt, dass auch bei der Rekrutierung und Anstellung von ausländischen Arbeitskräften den unternehmerischen Anliegen grösstmöglicher Spielraum eingeräumt wird.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Barbara Zimmermann-Gerster, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (b.zimmermannnoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.