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Freihandelsabkommen Schweiz-China tritt am 1. Juli 2014 in Kraft

Die internen Genehmigungsverfahren für das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China sind abgeschlossen, so dass das Abkommen am kommenden 1. Juli in Kraft treten kann.

Das umfassende bilaterale FHA ist am 6. Juli 2013 von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und dem chinesischen Handelsminister unterzeichnet worden. Es verbessert den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, erhöht die Rechtssicherheit für den Schutz des geistigen Eigentums und allgemein für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch. Mit dem FHA werden die Zölle - zum Teil mit Übergangsfristen - auf dem grössten Teil des bilateralen Handels vollständig oder teilweise abgebaut.

Bereits am kommenden 9. Juni wird das bilaterale Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen in Kraft gesetzt, welches gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen  abgeschlossen wurde.

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