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Innovationsförderung durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI)

Der bis Ende Jahr befristete Zusatzkredit für die KTI in Höhe von CHF 100 Millionen ist bereits überbucht. Swissmem fordert für die KTI jährlich mindestens CHF 150 Millionen allein für die Projektförderung um eine kontinuierliche Innovationsförderung auf hohem Niveau sicherzustellen.

Das Parlament hat in der Herbstsession einen Antrag des Bundesrates für Sondermittel für die Innovati-onsförderung durch die KTI genehmigt. Der befristete Zusatzkredit von CHF 100 Millionen steht bis Ende Jahr zur Verfügung, und es bestand die Befürchtung, dass die Mittel so kurzfristig nicht abgerufen und sinnvoll eingesetzt werden können.

Die Realität sieht anders aus: seit Mitte Oktober wurden unter den Sondermassnahmen rund 600 KTI-Gesuche eingereicht und damit über CHF 300 Millionen Bundesmittel beantragt. Ausgehend von einer Bewilligungsrate von rund 50 % kommt die KTI zum Schluss, dass der erwähnte Zusatzkredit bereits klar überbucht ist (Mitteilung vom 28. November). Die eingereichten Gesuche werden auf der Basis «first come, first served» bearbeitet und bewilligt, so dass in der verbleibenden Zeit (bis Mitte Dezember) eingereichte KTI-Gesuche keine Erfolgschance mehr haben.

Diese Situation ist äusserst unangenehm für Gesuchsteller, die nicht berücksichtigt werden. Diese haben die Möglichkeit, ihr Projekt als reguläres KTI-Gesuch (nochmals) einzureichen, aber dann unter Einhaltung der üblichen Vorgaben: Übernahme von 50 % der Projektkosten als Eigenleistung, keine Förderung von Markteintritten.

Swissmem ist einerseits erfreut darüber, dass so viele Unternehmen Innovationen im Rahmen von Projektpartnerschaften mit Hochschulen anstreben, bedauert aber andererseits, dass nach den Erfahrungen von 2010 bei der KTI wieder eine Mittelknappheit zu einer schwierigen Situation führen, welche die Innovationstätigkeit in den Unternehmen behindert.

Swissmem setzt weiterhin alles daran, dass die KTI endlich über ein Budget verfügt, das eine kontinuierliche Innovationsförderung auf hohem Niveau möglich macht. Die «Stop and go»-Politik der letzten Jahre ist nicht länger haltbar. Die KTI muss über ein Jahresbudget von mindestens CHF 150 Millionen allein für die Projektförderung verfügen können!