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IV-Revision 6a: Massnahmenübersicht für Arbeitgeber

Eine Massnahmenübersicht unterstützt Arbeitgeber dabei, IV-Rentner am Arbeitsplatz zu integrieren.

Wie bereits mehrfach berichtet, ist am 1. Januar 2012 die IV-Revision 6a in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, IV-Rentnerinnen und –Rentner mit gezielten Eingliederungsmassnahmen direkt am Arbeitsplatz in ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu trainieren, damit sie den Weg in den Arbeitsmarkt wieder finden.

Um das Eingliederungsziel zu erreichen und dadurch höheren Sozialversicherungsbeiträgen entgegenzuwirken, sind auch die Arbeitgeber gefordert. Zur Unterstützung der Arbeitgeber möchten wir sie auf die Dokumente «Unterstützung für den Arbeitgeber – Massnahmeübersicht für Arbeitsplatzerhalt und Reintegration» hinweisen.