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Klimastiftung Schweiz vereinfacht Antragsprozess für klimafreundliche Projekte

Die Klimastiftung Schweiz bietet finanzielle Unterstützung für Klimaschutzprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dank einem neuen, vereinfachten Antragsprozess können interessierte Unternehmen ihre Fördergesuche jederzeit über ein Webportal einreichen und erhalten innert weniger Tage einen Bescheid über die zugesprochene Fördersumme.

KMU fördern – Klima schützen. Nach diesem Motto unterstützt die Klimastiftung Schweiz Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Fördergelder werden für drei Bereiche gesprochen: Energiesparen im Betrieb, innovative Lösungen zum Klimaschutz und für freiwillige Zielvereinbarungen mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW). Dank dem vereinfachten Antragsprozess für Standard-Energieeffizienzmassnahmen können finanzielle Förderungen jetzt schon in fünf Minuten gesichert werden.

Neuer Antragsprozess: Minimaler Aufwand, hoher Ertrag
Die Klimastiftung Schweiz setzt bei der finanziellen Unterstützung von Energieeffizienzmassnahmen künftig auf eine noch einfachere und effizientere Bearbeitung von Förderanträgen. Mit wenigen Mausklicks und minimalem Aufwand können KMU ihr Gesuch über ein Web-Portal elektronisch einreichen und erhalten innerhalb weniger Tage per E-Mail einen Bescheid über die entsprechende Fördersumme. «Der neue Antragsprozess ist vollkommen unbürokratisch und sehr leicht verständlich. Statt auf aufwändige Verfahren können sich die Antragssteller dadurch ganz auf ihr eigentliches Projekt konzentrieren», betont Vincent Eckert, Geschäftsführer der Klimastiftung Schweiz. Unternehmen berechnen ihr Energiesparpotenzial lediglich mit einem gängigen Excel-Tool und füllen das Formular anschliessend online aus.

Förderungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Schweizer Unternehmen mit bis zu 250 Vollzeitbeschäftigten. Das zur Förderung beantragte klimafreundliche Projekt und entsprechende Investitionen müssen in der Schweiz durchgeführt werden. Das Fördergeld für Energieeffizienzmassnahmen berechnet sich aus der reduzierten Menge des CO2-Ausstosses (30 Fr/t CO2) oder des eingesparten Stromverbrauchs (10 Fr/MWh). Die standardisierten Energieeffizienzmassnahmen, welche die Klimastiftung über den neuen Antragsprozess fördert, verteilen sich auf die Bereiche Wärmeverteilung, Abdichten, Wärmeerzeugung, Abwärmenutzung, Kühlung, Beleuchtung, Druckluft, Motoren und Apparate. Eckert: «Wir haben den Antragsprozess so schlank wie möglich gestaltet. Jetzt müssen die Unternehmen nur noch zugreifen.»

Kontakt:
Vincent Eckert
Geschäftsführer Klimastiftung Schweiz
Tel.: +41 43 285 43 49
E-Mail: vincent.eckertnoSpam@klimastiftung.ch