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Merkblatt zur zweijährigen Garantiefrist im OR verfügbar

Seit 1. Januar 2013 muss in Kauf- und Werkverträgen zum persönlichen oder familiären Gebrauch zwei Jahre Gewähr geleistet werden. Swissmem stellt ein Merkblatt über die Gesetzesänderung zur Verfügung.

Über die am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung des OR, wonach in Kauf- und Werkverträgen zwingend zwei Jahre Gewähr geleistet werden muss, wenn Güter zum persönlichen oder familiären Gebrauch beschafft werden, haben wir in diesem Newsletter ausführlich berichtet.

Hinweisen aus unserer Mitgliedschaft zufolge werden Lieferanten von ihren Kunden – fälschlicherweise - darauf hingewiesen, dass neu ab dem 1. Januar 2013 zwingend zwei Jahre Gewähr geleistet werden müsse. Wir haben deshalb ein Merkblatt über die Gesetzesänderung erstellt, welches im Bedarfsfall den Kunden abgegeben werden kann.

Das Merkblatt kann per E-Mail an d.grafnoSpam@swissmem.ch angefordert werden. Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch; 044 384 48 10) gerne zur Verfügung.