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Neuer Leitfaden der Industrie zu RoHS II verfĂŒgbar

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Ansprechpartner  Noé Blancpain Noé Blancpain
Bereichsleiter Kommunikation und Public Affairs
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Der Leitfaden des europĂ€ischen Dachverbandes Orgalime zur neuen RoHS-Richtlinie wurde aktualisiert. Die Interpretation des Geltungsbereiches und der Zusammenhang mit den Vorschriften zum harmonisierten EU-Markt wurden weiter ausgefĂŒhrt.

Die revidierte Fassung von RoHS, die sogenannte RoHS II, gibt weiterhin Anlass zu tiefgreifenden Diskussionen. Diese EU-Richtlinie schrĂ€nkt die Verwendung von gewissen gefĂ€hrlichen Stoffen in Elektro- und ElektronikgerĂ€ten ein («Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances», 2011/65/EU). Mit der Revision von RoHS wurden unter anderem die stufenweise Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle Elektro- und ElektronikgerĂ€ten, die CE-Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur KonformitĂ€tsdeklaration eingefĂŒhrt. Schon lĂ€nger zeichnte sich ab, dass diese Neuerungen im Detail viel Spielraum fĂŒr Interpretationen lassen und einiger KlĂ€rung bedĂŒrfen.
Die EU-Kommission veranlasste deshalb die Erarbeitung eines neuen FAQ-Dokumentes. Gleichzeitig musste gemÀss der Richtlinie eine ergÀnzende FolgeabschÀtzung erstellt werden (siehe <link www.swissmem.ch/news-newsletter/einzelansicht/news/faq-zu-rohs-ii-verfuegbar/1202/browse/3.html _blank external-link-new-window>Swissmem-Newsletter 15/2012 vom 30.7.2012</link>). Im Rahmen dieser Arbeiten wurden insbesondere mit der Industrie offene Fragen diskutiert, beispielsweise zum Geltungsbereich und den Ausnahmen, oder zur Einbettung in bestehendes europÀisches Recht zum harmonisierten EU-Markt («New Legislative Framework»).
Der Leitfaden zu RoHS II, den die Industrie bereits 2011 zur VerfĂŒgung gestellt hat, wurde aufgrund dieser Diskussionen aktualisiert. Einige Fragen bleiben auch mit dieser Überarbeitung offen. In wenigen Monaten sollten die wichtigsten Punkte jedoch geklĂ€rt sein: Die EU-Mitgliedstaaten haben bis am 2. Januar 2013 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Am 3. Januar 2013 wird RoHS I ausser Kraft gesetzt.
FĂŒr Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (<link c.roth@swissmem.ch>c.roth@swissmem.ch </link>oder 044 384 48 07) gerne zur VerfĂŒgung. Kommentare und Anregungen zur Verbesserung des Leitfadens nehmen wir gerne entgegen (<link c.roth@swissmem.ch>c.roth@swissmem.ch</link>).

  • Orgalime-Leitfaden zu RoHS II («Orgalime RoHS Guide. A practical Guide to understanding the specific obligations of Recast Directive 2011/65/EU on the Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in EEE (RoHS II), update of September 2012»), zum Download bereit auf http://publications.orgalime.org/



Letzte Aktualisierung: 16.10.2012