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Neuer Standard zu RoHS II veröffentlicht

Die unter RoHS II von Herstellern von elektrischen und elektronischen Geräten verlangte technische Dokumentation wird im Standard EN 50581:2012 beschrieben. Kürzlich wurde der Standard veröffentlicht. Ebenfalls zu RoHS II laufen Anhörungen zu neuen Ausnahmen.

Die revidierte RoHS-Richtlinie («Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances», 2011/65/EU) verlangt von Geräte-Herstellern unter anderem neu die Erstellung der technischen Dokumentation. Der Standard EN 50581:2012 wurde im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet und führt aus, wie diese Dokumentation durch die Hersteller zur Beurteilung der Konformität von Elektro- und Elektronikgeräten mit RoHS erstellt werden kann. Er wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und kann über verschiedene Standardisierungsorganisationen bezogen werden. Bisher ist er in englischer und französischer Sprache erhältlich. Die deutsche Version ist noch in Erarbeitung.

Als grösste Herausforderung wurde die Handhabung von Informationen zu Materialien, Bauteilen und Baugruppen identifiziert. Deshalb beschäftigt sich der Standard unter anderem mit der Identifikation der benötigten Information, der Zusammenstellung derselben und der Bewertung der erhaltenen Unterlagen. Die Verbindung zwischen den erhaltenen Informationen zur Konformität und den entsprechenden Materialien, Bauteilen und Baugruppen aufzeigen zu können, ist dabei ein zentrales Element. Eine hilfreiche Übersicht zu den Abläufen und benötigten Informationen findet sich in der Zusammenfassung des Leitfadens des Tools BOMcheck. Dieses Tool kann ausserdem zur Erstellung der Technischen Dokumentation basierend auf dem Standard 50‘581 verwendet werden.

Anhörung zu neuen Ausnahmen

Zu vier Anträgen für Ausnahmen unter RoHS II sind momentan öffentliche Anhörungen im Gange. Sie betreffen mehrheitlich Anwendungen von Blei. Bis 1. Februar 2013 können beim Öko-Institut Stellungnahmen eingereicht werden.

Baldige Publikation des FAQ-Dokuments

Gemäss Angaben aus der EU-Kommission darf noch vor Weihnachten mit der Publikation des definitiven FAQ-Dokuments zu RoHS II gerechnet werden. Swissmem berichtete über kritische Aspekte im Entwurf. Inwiefern die Rückmeldungen aufgenommen wurden, wird seitens der Industrie entsprechend genau analysiert werden. Es ist davon auszugehen, dass das Dokument über die Webseite der EU-Kommission verfügbar sein wird.

Die Revision der RoHS und Umsetzung in der Schweiz

Die EU-Richtlinie RoHS schränkt die Verwendung von gewissen gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten ein («Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances», 2011/65/EU). Mit der Revision von RoHS wurden unter anderem die stufenweise Ausweitung des Geltungsbereiches auf alle Elektro- und Elektronikgeräten, die CE-Kennzeichnungspflicht, die Erstellung der technischen Dokumentation und die Pflicht zur Konformitätsdeklaration eingeführt. Sie trat am 21. Juli 2011 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben theoretisch bis am 2. Januar 2013 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wobei allerdings nach heutigem Stand nicht alle Mitgliedstaaten diese Pflicht erfüllen werden. Am 3. Januar 2013 wird RoHS I ausser Kraft gesetzt. In der Schweiz wurde die revidierte RoHS per 1.12.2012 in die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung übernommen (Swissmem berichtete). Am 3.1.2013 treten auch in der Schweiz die Pflichten der Hersteller zur technischen Dokumentation in Kraft.

Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (c.rothnoSpam@swissmem.ch oder 044 384 48 07) gerne zur Verfügung.

Publikation des Standards im Amtsblatt der Europäischen Union

Links zum (kostenpflichtigen) Standard 50‘581:

CENELECElectrosuisse
SNV (auf SNV noch nicht aufgeschaltet)


RoHS II-Richtlinie
Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung per 1.12.2012