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Neufassung der RoHS-Richtlinie verabschiedet

Am 27. Mai verabschiedete der EU-Rat die Neufassung der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten («RoHS-Directive»). Die RoHS-Richtlinie schränkt die Verwendung sechs gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ein. Durch die Revision wird der Geltungsbereich der Richtlinie stark erweitert. Zudem wird die EU-Kommission verpflichtet, die Liste der verbotenen Stoffe regelmässig zu überprüfen und anzupassen. In Zukunft muss daher mit weiteren Stoffverboten gerechnet werden.

Nach zweieinhalb Jahren hat der Rat der Europäischen Union die Revision der RoHS-Richtlinie Ende Mai abgeschlossen. Die Richtlinie, die die Verwendung sechs gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elekt-ronikgeräten einschränkt, hat dadurch einen stark erweiterten Geltungsbereich erhalten. Neu gilt RoHS grundsätzlich für alle Elektro- und Elektronikgeräte.


Stufenweise Ausweitung des Geltungsbereichs
Den neu betroffenen Produkten werden unterschiedliche Übergangsfristen eingeräumt: Für Medizingeräte und nicht-industrielle Mess- und Kontrollinstrumente werden die Vorschriften drei Jahre, für in-vitro-Medizingeräte fünf Jahre, für industrielle Mess- und Kontrollinstrumente sechs Jahre und für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte acht Jahre nach Inkrafttreten der revidierten Richtlinie fällig.

Kabel und Ersatzteile werden neu explizit in den Geltungsbereich einbezogen. Ortsfeste industrielle Werkzeuge, grosse, fixe Installationen, Photovoltaikpanels und weitere Produktgruppen sind dagegen ausgenommen. Die EU-Kommission hat den Auftrag, die Auswirkungen des geänderten Geltungsbereichs innerhalb von drei Jahren zu untersuchen und, falls erforderlich, weitere Ausnahmeregelungen vorzuschlagen. Damit herrscht für bis zu drei Jahre weiterhin Unsicherheit bezüglich des zukünftigen Geltungsbereichs der RoHS-Richtlinie.


Vorderhand keine neuen Stoffverbote
Die Liste der eingeschränkten Stoffe bleibt bei der RoHS-Revision unverändert. Die EU-Kommission wird jedoch beauftragt, die Stoffliste innerhalb von drei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Mittelfristig ist daher von der Einführung zusätzlicher Stoffverbote auszugehen. Die Präambel der revidierten Richtlinie nennt vier Stoffe, die dabei prioritär zu prüfen sind. Dazu zählen Hexabromo-cyclododecan (HBCDD), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP) und Dibutylphtha-lat (DBP). Sobald ausreichende wissenschaftliche Grundlagen vorhanden sind, sollen darüber hinaus auch Einschränkungen für Nanomaterialien geprüft werden.


CE-Kennzeichnung für alle Elektrogeräte
Neu fordert RoHS eine Konformitätsdeklaration und CE-Kennzeichnung für alle Elektro- und Elektronikgeräte. Damit einher gehen weitere Verpflichtungen zur Einholung technischer Dokumentationen, zur Aufbewahrung der Dokumente und bezüglich der Deklaration selbst.


Die Industrie betrachtet die Neufassung der RoHS-Richtlinie mit gemischten Gefühlen. Einerseits wurden mit der einstweiligen Verhinderung zusätzlicher Stoffverbote oder der Festlegung verschiedener Ausnahmen wichtige Ziele erreicht. Andererseits sorgen die Ausweitung des Geltungsbereichs sowie die nach wie vor mangelhafte Abstimmung mit anderen Rechtsvorschriften (z.B. REACH) für Unsicherheit.


Die offizielle Publikation des Rechtstextes im Amtsblatt der Europäischen Union ist in Kürze zu erwarten. Die Neufassung der RoHS-Richtlinie tritt 20 Tage nach dieser Publikation in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten innert 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.


Weitere Informationen zur Neufassung von RoHS sind der Medienmitteilung des EU-Rats, dem provisorischen Rechtstext sowie der Medienmitteilung von Orgalime zu entnehmen.