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Offener Geltungsbereich WEEE – sind Sie vorbereitet?

Die revidierte WEEE-Richtlinie sieht ab August 2018 den offenen Geltungsbereich vor. Damit fallen mit wenigen Ausnahmen alle Elektro- und Elektronikgeräte darunter. Hersteller von Geräten für die EU sollten kritisch prüfen, ob sie zukünftig betroffen sind oder sich das Produktportfolio erweitert. Unser Seminar zu WEEE, VREG & Batterien hilft Ihnen dabei. Auch die Pflichten unter der Schweizer VREG und für Batterien in der Schweiz und in der EU werden vermittelt.

Die 2012 revidierte WEEE-Richtlinie sieht ab 15. August 2018 einen offenen Geltungsbereich vor. Dies bedeutet, dass sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte unter diese Richtlinie fallen werden, wenige Ausnahmen vorbehalten. Gleichzeitig werden die heutigen zehn Kategorien für Elektroschrott durch sechs neue Kategorien ersetzt. Damit werden nicht nur die Sammelsysteme konfrontiert, sondern auch die Hersteller, die ihre Geräte in den jeweiligen EU-Ländern entsprechend registrieren, melden und dem Recycling zuführen müssen.

Unter der revidierten WEEE-Richtlinie können Hersteller neu zur Erfüllung ihrer Pflichten in anderen Mitgliedsstaaten der EU oder von ausserhalb der EU einen Bevollmächtigten ernennen. Bis 2012 war es in vielen Ländern der EU nicht möglich, sich ohne einen eigenen Firmensitz zu registrieren. Aber auch mit der Möglichkeit eines Bevollmächtigten bleiben der Aufwand und die Komplexität aufgrund der unterschiedlichen nationalen Umsetzung der WEEE Richtlinie in den verschiedenen EU-Staaten gross. Hier werden in der Zwischenzeit unterstützende Lösungen angeboten. Eine davon wird am Swissmem-Seminar «WEEE, VREG & Batterien: Gut vorbereitet auf die Herausforderungen in der Schweiz und Europa» präsentiert.

Nachdem nun alle Mitgliedstaaten WEEE in nationales Recht umgesetzt haben, rückt der Termin des offenen Geltungsbereichs näher. Damit verbleibt nicht mehr viel Zeit für Hersteller, deren Produkte neu die Pflichten nach WEEE erfüllen müssen. Neben den Registrierungs- und Meldepflichten bestehen auch Verpflichtungen zur Produktkennzeichnung sowie der Finanzierung von Sammlung und Recycling.

Ähnliche Pflichten gelten unter der VREG auch in der Schweiz, und darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig Batterien, für welche ebenfalls sowohl in der Schweiz als auch in der EU verschiedene nationale Vorschriften zum Inverkehrbringen gelten. Sowohl die Pflichten für Elektro- und Elektronikgeräte als auch für Batterien in der Schweiz und in der EU werden in einem Seminar aufgezeigt.

Anmeldung zum WEEE, VREG & Batterien-Seminar

Für Fragen steht Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (c.rothnoSpam@swissmem.ch; 044 384 48 07), Swissmem-Mitgliedern gerne zur Verfügung.