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Reduktion der Kontingente für Drittstaatsangehörige und Dienstleistungserbringer

Am 28. November 2014 hat der Bundesrat seinen Entscheid mitgeteilt, dass die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten ab dem neuen Jahr gekürzt werden. Ebenso werden die Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA mit Einsatzdauer von über 90, resp. 120 Tagen pro Jahr, welche sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen oder das EFTA-Übereinkommen berufen können, reduziert.

Damit nutzt der Bundesrat die vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten in der Zuwanderung und passt die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) entsprechend an. Zudem will er einen Anreiz für Schweizer Unternehmen schaffen, damit inländisches Arbeitskräftepotential noch effektiver ausgeschöpft und gefördert wird.

Ab 1. Januar 2015 gelten nun folgende Höchstzahlen:

Für Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA (Drittstaaten):

Neu stehen 4‘000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) zur Verfügung (anstatt 5‘000). Diese werden hälftig auf Kantone und in die Bundesreserve verteilt. Neu wird es 2‘500 Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) geben (anstatt 3‘500), welche ebenfalls je hälftig auf Kanton und Bund verteilt werden.

Für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA mit Einsatzdauer von über 90, resp. 120 Tagen pro Jahr:

Neu stehen 2‘000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) zur Verfügung (anstatt 3‘000). Neu wird es 250 Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) geben (anstatt 500). Die Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA werden pro Quartal an die Kantone vergeben; es gibt keine separate Bundesreserve.

Swissmem bedauert diesen Entscheid. Wir erachten ihn als unnötig und nicht zielführend. Er setzt ein falsches Signal und ist nicht im Sinne der Wirtschaft. Zudem stellen wir die Wirkung dieser Massnahme in Frage. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung: Barbara Zimmermann-Gerster