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Resolution betreffend Metalle und Legierungen mit Lebensmittelkontakt

Eine Resolution des Europarats soll Herstellern und Behörden als internationale Referenz für Metalle und Legierungen mit Lebensmittelkontakt dienen. Immer öfter verlangen Abnehmer in Verträgen die Einhaltung dieser Werte.

In Europa ist für Lebensmittelkontaktmaterialien die wichtigste Verordnung die EU VO 1935/2004. Diese stellt eine Rahmenverordnung dar, worunter alle Lebensmittelkontaktmaterialien fallen, unabhängig ob es sich um Plastik, Holz, Keramik oder Metalle und Legierungen handelt. Alle Gegenstände, bei denen ein Kontakt mit Lebensmitteln vorhersehbar ist, müssen so beschaffen sein, dass die Gesundheit der Konsumenten nicht gefährdet wird. Eine Konkretisierung durch Grenzwerte findet sich jedoch in der EU-Gesetzgebung nicht.

Im September 2013 wurde vom Europarat mit seinen 37 Mitgliedern (darunter auch die Schweiz) jedoch eine Resolution für Metalle und Legierungen im Kontakt mit Lebensmitteln verabschiedet. Die Resolution wurde mit einem technischen Leitfaden ergänzt, welcher über den obigen Link kostenpflichtig bezogen werden kann. Diese Europarat-Resolution ist aber rechtlich nicht bindend. Das Dokument soll als internationale Referenz einerseits Herstellern als auch Behörden dienen. Swissmem ist aber bekannt, dass die Kunden (Suppliers) immer öfter die Einhaltung dieser Werte bei Verträgen verlangen.

Im Leitfaden werden Grenzwerte für die Migration von verschiedenen Metallen angegeben und Testverfahren vorgeschlagen. Die Migrationswerte hängen unter anderem von den eingesetzten Materialien und den Verarbeitungsbedingungen ab und sind daher am fertigen Erzeugnis zu prüfen.

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen Frau Doris Anthenien, Ressortleiterin Wirtschaftspolitik, gerne zur Verfügung: d.antheniennoSpam@swissmem.ch; 044 384 48 06