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Schweizer Kartellgesetz: Vernehmlassung zur Motion Schweiger eröffnet

Der Bundesrat hat kürzlich das Vernehmlassungsverfahren zur sog. Motion Schweiger «Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Schweizer Kartellrecht» eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 6. Juli 2011.

Die Motion verlangt zwei Neuerungen, welche ins Schweizer Kartellgesetz aufgenommen werden sollen. Erstens sollen unternehmensinterne Massnahmen zur Verhinderung von Verstössen gegen das Kartellgesetz (sog. Compliance-Programme) bei der Festsetzung von Sanktionen mindernd berücksichtigt werden. Zweitens verlangt die Motion die Einführung von Sanktionen gegen natürliche Personen, welche sich aktiv an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern beteiligt haben. Der Bundesrat unterbreitet den interessierten Kreisen eine Variante mit strafrechtlichen Sanktionen (Höchstmass: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe) und eine Variante mit Verwaltungsmassnahmen (Untersagung der beruflichen Tätigkeit bis zu fünf Jahren).

Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen können unter dem folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden.

Allfällige Meinungsäusserungen und Stellungnahmen aus der Mitgliedschaft nehmen wir gerne entgegen. Wir bitten Sie, diese bis zum 10. Mai 2011 an Urs Meier zu schicken. Ihre Stellungnahme fliesst in die Diskussion bei der Juristischen Kommission von Swissmem ein, welche für die Positionierung von Swissmem entscheidend sein wird.

Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier gerne zur Verfügung (Tel. 044 384 48 10).