Startseite Aktuelles Schwierigkeiten bei der Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und…
Ansprechpartner  Swissmem Swissmem
+41 44 384 41 11 +41 44 384 41 11 infonoSpam@swissmem.ch
Teilen

Schwierigkeiten bei der Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und den Golfstaaten

In den Staaten des Golfkooperationsrates (GCC) wissen die Zollbehörden über das Freihandelsabkommen mit der EFTA oft nicht ausreichend Bescheid. Das SECO empfiehlt den Schweizer Firmen, auf einer präferenziellen Verzollung zu bestehen.

Vier Wochen nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens der EFTA mit den Golfstaaten (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) muss festgestellt werden, dass die Zollbehörden in den GCC-Staaten nur unzureichend über das in Kraft getretene Abkommen informiert sind.

Die EFTA-Staaten und die Staaten des Golfkooperationsrates haben vor fünf Jahren ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Nachdem die Ratifikationsverfahren in allen Vertragsstaaten abgeschlossen worden waren, ist das Freihandelsabkommen seit dem 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Das FHA wird von der Schweiz und den anderen EFTA-Staaten (Fürstentum Liechtenstein, Island. Norwegen, Schweiz) seit dem 1. Juli 2014 angewendet.

Dasselbe erwartet die Schweiz (wie auch die anderen EFTA-Staaten) natürlich auch von den GCC-Staaten. Sollten sich bei der Zollabfertigung in den GCC-Staaten Probleme ergeben, so rät das SECO den Firmen ausdrücklich, auf einer präferenziellen Verzollung zu bestehen und auch in jedem Fall in diesem Zusammenhang ein von den Schweizer Zollbehörden validiertes EUR.1 vorzulegen.

Sollte die präferenzielle Verzollung in einem GCC-Staat nicht möglich sein, so sollte bei den lokalen Zollbehörden unbedingt eine provisorische Verzollung zum Normalzollansatz beantragt werden, um die Möglichkeit einer nachträglichen präferenziellen Verzollung nach Lösung allfälliger Schwierigkeiten zu erhalten.

Bei Schwierigkeiten oder für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Swissmem Zoll-Spezialisten Nicolas Stephan, Tel. 044 384 48 40, Email: n.stephannoSpam@swissmem.ch