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Ständerat spricht sich gegen Erbschaftssteuerinitiative aus

Der Ständerat befand die Vorlage für gültig, lehnte sie aber deutlich ab. Für Familienunternehmen bedeutet die Initiative eine gravierende Rechtsunsicherheit. Sie könnte bereits im Juni 2015 vor das Volk kommen.

Am 24. September 2014 behandelte der Ständerat die Erbschaftssteuerinitiative. Er erklärte die Initiative zwar für gültig, lehnte sie jedoch mit 32 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich ab.

Die Initiative verlangt, dass Erbschaften von über 2 Millionen Franken und Schenkungen von über 20'000 Franken pro Person und Jahr mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuert werden. Ehepartner wären von dieser Steuer ausgenommen, direkte Nachkommen hingegen nicht. Für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sollen zwar Erleichterungen gelten, diese werden in der Initiative aber nicht weiter ausgeführt. Zudem könnten diese Erleichterungen nur dann geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen von den Erben mindestens zehn Jahre weitergeführt wird.

Für Diskussionen sorgte im Ständerat die vorgesehene Rückwirkung der Initiative bis 2012. Bis die Initiative in Kraft träte, würde die Rückwirkung etwa sieben Jahre betragen und einen entsprechend grossen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Wie der Bundesrat sieht auch der Ständerat bei der Gültigkeit keine Probleme, lehnt die Initiative aber ab.

Viele Unternehmen der MEM-Branche sind Familienbetriebe und werden familienintern weitergegeben. Familieninterne Nachfolgeprozesse sind schon unabhängig von einer Erbschaftssteuer finanziell herausfordernd. Die Erbschaftssteuerinitiative würde diese Nachfolgeregelungen wegen der Steuerbelastung für direkte Nachkommen noch zusätzlich erheblich erschweren. Wegen der Rückwirkungsklausel führt die Erbschaftssteuerinitiative zu Rechtsunsicherheit.

Das klare Votum des Ständerats und die Tatsache, dass die Erbschaftssteuerinitiative bereits im Juni 2015 zur Abstimmung kommen könnte, sind wichtige Schritte, um diese Unsicherheit zu beseitigen.