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Stefan Brupbacher entlastet: Bundesanwaltschaft stellt Verfahren ein

Die Bundesanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Stefan Brupbacher wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingestellt. Er wird damit vom Vorwurf entlastet, eine strafrechtlich relevante Amtsgeheimnisverletzung begangen zu haben.

Die Bundesanwaltschaft unterstreicht, dass Stefan Brupbacher jederzeit im Rahmen seines Auftrags und im Einklang mit dem Bundesrat handelte. Ebenso bestätigt die Bundesanwaltschaft, dass kein Interessenskonflikt zwischen seiner damaligen Funktion und der unmittelbar folgenden Anstellung bei Swissmem vorlag.

Ein Tamedia-Journalist hatte im Herbst 2019 einen E-Mail-Verkehr zwischen Stefan Brupbacher, der bis Ende 2018 als Generalsekretär des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) tätig war, und Swissmem veröffentlicht. In mehreren Artikeln erhob er den Verdacht einer Amtsgeheimnisverletzung. Zudem vermutete er einen Interessenkonflikt, weil Stefan Brupbacher per Anfang 2019 zum Direktor von Swissmem ernannt worden war.

Die Einstellung des Verfahrens belegt, dass diese Vorwürfe haltlos waren. Der Entscheid der Bundesanwaltschaft bestätigt den von Stefan Brupbacher stets betonten Sachverhalt. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

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Letzte Aktualisierung: 13.12.2020