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Stellungnahme zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Im Rahmen der Vernehmlassung zum AVIG hat Swissmem folgende Positionspunkte festgelegt: Swissmem wendet sich entschieden gegen die Erhebung eines Beitragsprozentes (sog. Solidaritätsprozent) auf Lohnbestandteilen, die die Lohnobergrenze von CHF 315'000 übersteigen. Die Verkürzung der Entschuldungszeit ist nicht durch weitere Lohnbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern durch Leistungskürzungen zu erreichen.

I. AusgangslageGegenstand der Botschaft zur Teilrevision des AVIG ist die Einführung eines sog. Solidaritätsprozentes auf nicht versicherten Lohnanteilen über CHF 315'000, um die Arbeitslosenversicherung rascher zu sanieren. II. Beurteilung SwissmemDen damit vorgeschlagenen Weg, zur weiteren Entschuldung der Arbeitslosenversicherung wiederum neue Massnahmen auf der Beitragsseite einzuführen, erachten wir als falsch. Swissmem möchte aber gleichzeitig klar betonen, dass es uns dabei nicht um den Schutz der hohen Saläre geht, sondern um den grundsätzlichen Ansatz, dass insbesondere bei Sanierungen der Sozialversicherungen auch Korrekturen auf der Leistungsseite (z.B. Senkung der Taggelder für unter 25-jährige Arbeitslose ohne Unterstützungspflicht von heute 200 auf 130 Taggelder) im Vordergrund stehen müssen.Bereits im Rahmen der AVIG-Revision 2010 wurde einer maximalen Beitragserhöhung nur unter der Bedingung akzeptiert, dass keine weiteren Lohnbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgen werden. Ferner führt die vorgeschlagene Massnahme zum Einbruch des Versicherungsprinzips, da keinerlei Symmetrie zwischen beitragspflichtigem und versichertem Lohn mehr bestehen würde. Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Andrea Mischa Trüssel, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (044 384 41 11; a.truesselnoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.