Auf der Website der ElCom sind die Stromtarife 2014 der Schweizer Verteilnetzbetreiber seit Anfang September abrufbar. Wer seinen Strom noch nicht im offenen Strommarkt beschafft, kann hier seine Preise einsehen und auf dieser Basis entscheiden, ob ein Markteintritt im kommenden Jahr Sinn macht. Nach einem zögerlichen Start der Marktöffnung haben in den letzten Jahren immer mehr Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die europäischen Strommarktpreise sind nach wie vor tief. Es lohnt sich also, die möglichen Kosteneinsparungen bei einem Lieferantenwechsel sorgfältig zu prüfen. Hat ein Unternehmen einmal von seinem Recht auf Netzzugang Gebrauch gemacht, kann es danach nicht mehr in die Grundversorgung zurück-wechseln. Das heisst, der Stromversorger ist nicht mehr verpflichtet, dieses Unternehmen mit Strom zu beliefern, er muss den anderweitig beschafften Strom aber weiterhin durchleiten.
Der Entscheid für oder gegen einen Markteintritt sollte bald gefällt werden, denn für einen Lieferantenwechsel im nächsten Jahr muss der lokale Netzbetreiber bis spätestens 31. Oktober über den Netzzugang informiert werden. Die zukünftige Stromlieferung sollte vor Markteintritt mit einem Energieliefervertrag zwischen dem neuen Lieferanten und dem Endverbraucher geregelt sein.
Wir informieren Sie gerne über die wichtigsten Fragen rund um die Strombeschaffung und vermitteln Ihnen bei Bedarf Kontakt zu Experten, die Sie beim Strommarkteintritt weiter unterstützen können.
Kontakt bei Swissmem:
Sonja Studer, Ressortleiterin Energie
Tel. +41 44 381 4866