Swissmem hat sich seit längerem dafür eingesetzt, dass die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von zuerst 12 auf 18 und anschliessend auf die vom Bundesrat nun bewilligten 24 Monate verlängert wird. Swissmem-Präsident Johann N. Schneider-Ammann begründete diese angestrebte Verlängerung damit, dass «diese Erhöhung den betroffenen Firmen wieder vermehrt Planungssicherheit gewähren wird, was ihnen ermöglicht, Arbeitsstellen und damit Know-how, angesichts der immer noch unsicheren Prognosen, zu erhalten.» Durch die KAE soll verhindert werden, dass Unternehmen in konjunkturell schwierigen Phasen wegen Auftragsmangel Personal abbauen. Dadurch kann Arbeitslosigkeit vermieden werden, und den Betrieben bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.
Dass die nun beschlossene Änderung der Verordnung am 1. April 2010 in Kraft tritt, beurteilt Swissmem als sehr positiv. Denn damit erhalten die betroffenen Unternehmen ein zusätzliches Instrument, das ihnen die personelle Jahresplanung 2010 erleichtert. Schliesslich begrüsst Swissmem auch, dass die verkürzte Karenzfrist beibehalten wurde und die Arbeitgeber auch bei verlängerter Kurzarbeit nur einen statt wie ursprünglich zwei resp. drei Karenztage übernehmen müssen.
Zürich, 5. März 2010
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