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Swissmem lehnt Geldspielgesetz ab: Netzsperren schaffen gefährliches Präjudiz für digitale Wirtschaft – bessere Lösung möglich

Swissmem sagt Nein zum neuen Geldspielgesetz. Die darin vorgesehen Netzsperren schaffen ein gefährliches Präjudiz: Sie behindern die Entfaltung der digitalen Wirtschaft und gefährden damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen. Eine bessere Lösung ohne Eingriff in die Marktwirtschaft und ohne Netzsperren wäre möglich.

Am 10. Juni 2018 kommt das neue Geldspielgesetz zur Abstimmung. Dieses sieht unter anderem vor, innerhalb der Schweiz den Zugang auf Webseiten von ausländischen Glücksspielanbietern mit einer sogenannten «Netzsperre» zu verwehren. Swissmem lehnt solche Netzsperren ausserhalb des Strafrechts kategorisch ab. Die Netzsperre schafft ein gefährliches Präjudiz und öffnet Tür und Tor, um weitere Internetdienstleistungen aus protektionistischen oder politischen Gründen sperren zu lassen. Damit greift die Politik stark in die freie Marktwirtschaft ein, was Swissmem ablehnt. Die Netzsperre ist zudem mit geringem Aufwand zu umgehen, was sie zu einer absurden gesetzgeberischen Massnahme macht. Die Schweizer Unternehmen investieren unter dem Sammelbegriff «Industrie 4.0» in digitale Geschäftsmodelle, smarte Produkte und Dienstleistungen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die Industrie ist deshalb darauf angewiesen, dass die zur Verfügung stehenden Technologien ohne Einschränkungen und der Gefahr der Abschottung eingesetzt werden können. Nur schon die Drohkulisse von Netzsperren für solche Angebote wäre Gift für Investitionsentscheide und die damit verbundenen, zukunftsgerichteten Arbeitsplätze in der Schweiz. Mit der Ablehnung der Vorlage wird der Weg für eine bessere Lösung zur Regulierung des Online-Geldspiels frei gemacht und die dafür nötige Zeit geschaffen. Ein neues Gesetz muss auf der Konzessionierung der ausländischen Geldspielanbieter und dem Verzicht auf eine Netzsperre basieren. Hans Hess, Präsident von Swissmem, sagt dazu: «Ich bin gegen das Geldspielgesetz, weil Netzsperren für die digitalen Aktivitäten der Schweizer Industrie klar in die falsche Richtung gehen. Wir wollen nicht, dass gewisse Online-Angebote von der Politik einfach gesperrt werden können. Das Gesetz schafft dahingehend ein Präjudiz. Nach einer Ablehnung bleibt genügend Zeit, um ein besseres Gesetz ohne Netzsperren auf den Weg zu bringen.» Weitere Auskünfte erteilen: Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84 E-Mail <link i.zimmermann@swissmem.ch - mail>i.zimmermann@swissmem.ch</link> Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande Tel. +41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77 E-Mail <link p.cordonier@swissmem.ch - mail>p.cordonier@swissmem.ch</link>

Letzte Aktualisierung: 25.05.2018