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Swissmem spricht sich gegen Anrufung der Ventilklausel aus

Der Bundesrat wird voraussichtlich im April entscheiden, ob er die Ventilklausel anwenden und damit die vorübergehende Kontingentierung der Zuwanderung auf die EU-17-Staaten ausdehnen soll. Swissmem hat Verständnis dafür, dass die hohe Zuwanderung in der Bevölkerung Unbehagen verursacht. Eine Anrufung der Ventilklausel hätte jedoch nur eine geringe und zeitlich beschränkte Auswirkung auf den Wanderungssaldo. Andererseits würde sie die Beziehungen zum mit Abstand wichtigsten Handelspartner der MEM-Industrie stark belasten. Aus diesen Gründen lehnt Swissmem die Anrufung der Ventilklausel ab.

In den nächsten Wochen wird der Bundesrat vor der Entscheidung stehen, ob er die Ventilklausel anrufen und damit die Zuwanderung aus allen EU-Staaten vorübergehend einschränken soll. Nach intensiver Diskussion im Vorstand gewichtet Swissmem die aussenpolitische Komponente dieses Entscheids stärker als die innenpolitische Signalwirkung. Swissmem spricht sich deshalb gegen die Wiedereinführung von Beschränkungen und somit gegen die Anrufung der Ventilklausel für Arbeitskräfte aus den EU-Staaten aus.

Swissmem hat Verständnis dafür, dass die hohe Zuwanderung in der Bevölkerung zu einem gewissen Unbehagen geführt hat. Die Anwendung der Ventilklausel wäre aber sowohl zeitlich als auch in ihrer Wirkung beschränkt. Die Massnahme wäre bis Ende Mai 2014 begrenzt und die Netto-Zuwanderung ist bereits seit der Finanzkrise rückläufig.

Auf der anderen Seite stellt die Europäische Union mit 60 Prozent der Exporte den mit Abstand wichtigsten Handelspartner der MEM-Industrie dar. Eine Anrufung der Ventilklausel würde diese wichtigen Beziehungen stark belasten und gleichzeitig den in der Branche vorherrschenden Fachkräftemangel verschärfen.

Bei Fragen gibt Barbara Zimmermann-Gerster gerne Auskunft. (b.zimmermannnoSpam@swissmem.ch; 044 384 42 10)