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Swissmem-Vorstand bekräftigt Ja zum institutionellen Abkommen

Der Vorstand von Swissmem unterstützt einstimmig den vorliegenden Entwurf für ein institutionelles Abkommen der Schweiz mit der EU. Das Abkommen sichert den privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt, dem mit Abstand wichtigsten Absatzmarkt der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie). Zudem schafft es Rechtssicherheit und respektiert die Souveränität der Schweiz. Im Weiteren fordert der Swissmem Vorstand den Ständerat sowie den Nationalrat auf, die Unternehmensverantwortungs-Initiative (UVI) ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

In der Beurteilung des Swissmem Vorstandes ist das institutionelle Abkommen positiv für die Unternehmen der MEM-Industrie, positiv für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Schweiz und somit auch positiv für die Arbeitsplätze sowie den Wohlstand in der Schweiz. Der Vorstand unterstützt deshalb einstimmig das vorliegende Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Aus Sicht des Vorstandes sichert das Abkommen den privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Es bestätigt und modernisiert den bilateralen Weg, der mehrmals vom Schweizer Volk in Abstimmungen gestützt wurde. Zudem behält die Schweiz mit der dynamisch angelegten Rechtsübernahme ihre Souveränität. Sie entscheidet selbst, ob sie im Rechtsbereich der betroffenen fünf Markzugangsabkommen EU-Recht übernehmen will oder nicht. Das Referendumsrecht bleibt bestehen, womit das Volk stets das letzte Wort hat.

Der Streitbeilegungsmechanismus verhindert in den fünf Marktzutrittsabkommen überdies willkürliche, politisch motivierte Druckversuche gegen die Schweiz. Mit ihm erhält auch die Schweiz ein Instrument, um ihre Rechte und Interessen im Bereich dieser Abkommen gegen Diskriminierung im Ausland zu verteidigen. Das schafft Rechtssicherheit. Auch der Lohnschutz bleibt gewahrt, denn drei zentrale flankierende Massnahmen (FlaM) werden in angepasster Form völkerrechtlich gesichert.

Eine Handvoll Klärungen notwendig

  • Das institutionelle Abkommen ist damit für den Vorstand im Kern massgeschneidert. Einzig bei einzelnen zum Vertrag gehörenden Anhängen, Protokollen und Erklärungen braucht es eine Handvoll Klärungen. Aus Sicht des Vortandes betrifft dies folgende Punkte: 
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  • Zusicherung der EU, dass das System der paritätischen Kontrollen durch die Sozialpartner im Schweizer Arbeitsmarkt nicht durch das EU-Entsenderecht und die Durchsetzungsrichtlinie beeinträchtigt wird und in Notfällen zusätzliche EU-rechtskonforme FlaM möglich sind.
  • Sicherstellen, dass bei der Unionsbürgerrichtlinie maximal die Bestimmungen mit konkretem Bezug zum Arbeitsmarkt übernommen werden.
  • Eine automatische dreistufige Guillotine (Bilaterale Verträge, institutionelles Abkommen, revidiertes Freihandelsabkommen) soll auch nach Revision des Freihandelsabkommens von 1972 verhindert werden.
  • Schliesslich soll bei den staatlichen Beihilfen die auch für Unternehmen wichtige Steuerhoheit der Kantone sowie der Schweiz nicht beschränkt werden.

Kein Gegenvorschlag zur Unternehmensverantwortungs-Initiative (UVI)

Der Vorstand befasste sich ausserdem mit dem Gegenvorschlag der ständerätlichen Rechtskommission zur UVI. Für den Vorstand ist die Kommission nicht oder nur ungenügend auf die Forderungen der Wirtschaft eingegangen, welche einen Gegenvorschlag erst unterstützungswürdig gemacht hätten. Im Wesentlichen umfassten sie folgende Punkte: 

  • Die in der UVI vorgesehene Sorgfaltspflicht muss sich auf die eigenen Tochterfirmen beschränken.
  • Es darf nicht zu einer Umkehr der Beweislast kommen – auch nicht «nur» hinsichtlich des Verschuldens. Diese macht Schweizer Unternehmen erpressbar. Sie würden zu einem aussergerichtlichen Vergleich gedrängt, um die mit einem Prozess einhergehenden Unsicherheiten sowie Negativschlagzeilen zu vermeiden.
  • Eine Klage vor einem Schweizer Gericht kommt nur dann infrage, wenn vor Ort keine Wiedergutmachung für entstandenen Schaden erlangt werden konnte. Der aktuelle Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates ist diesbezüglich nicht griffig. Der Kläger muss lediglich glaubhaft machen, dass die Rechtsdurchsetzung vor Ort erheblich erschwert ist. Ein Versuch der Geltendmachung vor Ort ist jedoch nicht gefordert.

Darüber hinaus zeigen die Initianten der UVI bisher keinerlei Kompromissbereitschaft und lehnen einen Rückzug der Initiative ab. Dieser wäre die zentrale Voraussetzung für eine Unterstützung des Gegenvorschlages gewesen.

Der Swissmem-Vorstand erwartet deshalb vom Ständerat sowie nachfolgend vom Nationalrat, dass sie die UVI ohne Gegenvorschlag ablehnen. Swissmem wird sich zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden im Abstimmungskampf gegen die UVI engagieren.  


Weitere Auskünfte erteilen:

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail i.zimmermannnoSpam@swissmem.ch 
 

Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. +41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail p.cordoniernoSpam@swissmem.ch 
 

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